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#1
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hallo,
ich habe mal eine frage zum elterngeld. ich bin angestelter und habe nebenher noch eine selbständige tätigkeit. ich möchte, wenn unser kind zur welt kommt ein jahr vaterschaftsurlaub nehmen. meine frage ist, ob ich elterngeld bekommen, wenn ich die selbständige arbeit weiterführe. aber die angesteltentätigkeit nicht mehr. als angestellter verdiene ich 2500 Euro und in meiner selbständigen tätigkeit ca. 2500 euro. ich danke euch schon mal für eure antworten. |
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#2
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Das BMFSFJ bietet in seinem umfangreichen Elterngeldrechner eine Möglichkeit dies zu berechnen an:: http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/
Grüße, Joachim |
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