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#1
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Moin Moin,
ich habe folgendes Problem: Wir bekommen ein Kind im Anschluss an 12 Monate unbezahlten Urlaub. Jetzt sagt die Elterngeldstelle (und die meisten Infos im Netz) dass als Bemessungsgrundlage für das Elterngeld das einkommen der letzten 12 Monate genommen wird, das sind bei mir leider 0 Eur. Ich bin aber nach der Beurlaubung noch angestellt. Habt Ihr schon mal von so einem Fall gehört?? Ich bin der Meinung dass das Elterngeld einfach von dem Einkommen der 12 Monate vor dem unbezahlten Urlaub berechnet werden sollte. Es geht immerhin um satte 12000 Eur insgesammt. MFG M.Ebert |
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#2
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Deine Meinung ist jedoch leider falsch. Das Gesetz ist da ganz eindeutig. Eine Ausnahme von den "Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt" gibt es nur, wenn vor dem neuen Kind Elterngeld für ein anderes Kind bezogen wurde (§ 2 Abs. 7Satz 5 BEEG).
Turtle |
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