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#1
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Hallo zusammen,
ich hoffe Ihr könnt mir evtl. helfen, da mein Anliegen sehr komplex ist. Also ich erwarte im August mein erstes Kind. Ich bin als Bäckereiverkäuferin in Teilzeit angestellt. Der Arbeitsvertrag ist befristet und läuft im Oktober aus. Verdiene da durchschnittlich 700-800€ netto. Bin jetzt im Mutterschutz. Dann bin ich noch selbständig. Habe ein Einzelunternehmen (Handwerker und Hausmeisterservice). Mein Mann ist bei mir angestellt, ich leite die Firma, da mein Mann in der Privatinsolvenz ist. Da ich nur noch den Bürokram erledigen kann, muss mein Mann alles alleine machen, wir werden jetzt einen Mitarbeiter einstellen müssen, damit die Firma auch während meiner Elternzeit weiterlaufen kann. Ich habe jetzt von der Elterngeldstelle mehrere Aussagen bekommen, keiner konnte mir genau sagen ob ich überhaupt Elterngeld bekommen würde, da ja die Firma weiterläuft. Der eine sagt ich würde den Höchstsatz bekommen, die andere sagt ich würde nur 300€ bekommen, was ich mir nicht vorstellen kann, da ich ja durch den neuen Mitarbeiter mehr Ausgaben habe. Habt ihr vielleicht irgendwelche Infos, ob und wieviel Elterngeld ich bekommen würde? Vielen Dank schon mal für Eure Antworten Liebe Grüße luna12976 |
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#2
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Hallo luna,
ich hab auf meinem Blog einen Artikel darüber verfasst. Da findest Du auch den Link zu deiner örtlichen Stelle, die für dich das Elterngeld bewilligen wird. Du wirst KG erhalten. Unter welchen Bedingungen und in welcher Höhe kann ich noch nicht genau sagen - sry .Du kannst in jedem Fall aber als Selbständige beantragen und weiter arbeiten, aber nur eine begrenzte Std.-Anzahl. Das lässt sich bei Selbständigen übrigens klasse kontrollieren .LG Simon
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Alles über Kindergeld, deren Auszahlungstermine und auch persönlichen Support unter Kindergeld 2011.
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