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Frage zu Zivi und Harz 4

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  #1  
Alt 08.01.2009, 15:44
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Standard Frage zu Zivi und Harz 4

Hallo,

Meine Mutter hat zwar einen Job, da sie dort jedoch nicht genug verdient bekommt sie, meine zwei Brüder und ich ALG II. Nun ist es so, dass ich 09 mein ABI mache und danach Zivildienst machen werde (ist schon alles so gut wie geritzt). Jetzt würde ich gern wissen, wie das alles aussehen würde. Würde ich beispielsweise 600€ im Zivi verdienen, würde ich somit ja aus der BG rausfallen. Jetzt habe ich gehört, dass ich dann auch noch Wohngeld beantragen könnte. Um auf den Punkt zu kommen, wieviel Geld habe ich letztlich raus und wieviel muss ich an meine Mutter abdrücken, damit bei ihr finanziell alles "wie gehabt" ist. Kenne mich jetzt auch nicht wirklich gut mit den ganzen Gesetzen und so weiter aus, daher ersuche ich euch um Rat

freue mich auf die Antworten,
benny
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  #2  
Alt 08.01.2009, 15:49
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Beiträge: 2.957
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Hallo Benny!

Ich war beim Bund und der Vorteil war das man den ersten Wohnsitz in der Kaserne melden musste, wenn man nicht als Heimschläfer galt!

Wo machst Du den den Zivi Dienst? Bleibst dann Zuhause wohnen, doer musste eventuell vor Ort eine Unterkunft haben?

Denk mal genau über die Fragestellung nach und was damit verbunden sein könnte?!

Gruss
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  #3  
Alt 08.01.2009, 16:01
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Beiträge: 4
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achso das hatte ich vergessen. ich hatte eigentlich vor zuhause wohnen zu bleiben, bin jetzt aber auch nicht abgeneigt in ner anderen Stadt zivi zu machen.
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  #4  
Alt 08.01.2009, 16:14
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Alos Zivi in einer anderen Stadt würde bedeuten das Du da ja irgendwie unterkommen musst, müsstest da dann ja ein Zimmer oder eine Wohnung haben und das bedeutet das Du Dich da ja uach anmelden musst womit Du vermutlich aus der BG Deiner Mutter ausscheidest und somit die Vergütung nicht mehr bei Ihr angerechnet werden dürfte, im Gegenzu kann Deine Mutter Dich aber nicht groß Unterstützen obwohl sie ja bei einer Ausbildung dazu verpflichtet wäre, beim Zivildienst ist das aber auch wieder etwas anderes, denn dazu bist Du ja im Grunde vom Staat her zu verpflichtet. also müsste dieser rein Theoretisch doch auch dafür aufkommen, allerdings wires auch dafür wohl Obergrenzen geben, da musst Du Dich dann mal schlau machen. Deine Mutter hingegen muss sich keine neue Wohnung (weil plötzlich zu groß) suchen weil ja deine Dienstpflicht irgendwann beendet ist und Du dann wiede bei ihr einziehen wirst bis Du eine Ausbildung beendet hast oder aber das 25. Lebensjahr vollendet ist.

Also musst Du mal abklären, ob , wieviel und was an Leistungen für Dich davorgesehen ist!

Gruss
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  #5  
Alt 08.01.2009, 21:33
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und wo schaue ich das am besten nach? hab gehofft dass mir das jemand sagen kann. jetzt mal nur am beispiel, dass ich zuhaus wohnen bleib und ne zivi stelle in meiner stadt mache. sagen wir ich verdien 600€. was hab ich raus, was muss ich abdrücken`?
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  #6  
Alt 08.01.2009, 22:07
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kriegt man bei zivildienst wohnkosten bezahlt?

Ja, zuständig ist die unterhaltssicherungsbehörde, einschlägig ist das Unterhaltssicherungsgesetz
das gilt auch für den Anteil, der jetzt bei der KdU in der BG angerechnet wird

ob und wie viel man bekommt, steht auf einem anderen Blatt
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  #7  
Alt 22.01.2009, 14:19
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also ich hab grad mit ner dame vom arbeitsamt geredet, die hat mir gesagt ich würde komplett aus dem harz4-ding rausfallen.
wenn ich zuhause wohnen bleibe, kann ich dann einen antrag aufs unterhaltssicherungsgeld stellen und bekomme dort dann den mietanteil, den die ARGE für mich nicht mehr zahlt? sehe ich das richtig?
und wie sieht es aus mit dem kindergeld, das meine mutter für mich bekommt, wird das dann noch angerechnet oder bekomme ich das ?
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