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Hallo!
Ich habe eine Frage: Ich meine, gelesen zu haben, dass es nicht rechtens ist, zu verlangen, dass Freibeträge bei Beantragung von Kinderzuschlag - auch die der Kinder - alle auf getrennten Konten sein müssen, da eine Familie ja als Bedarfsgemeinschaft aus einem Topf wirtschaftet. Ist das richtig? Wenn ja, kann mir jemand einen "seriösen" Link nennen, Beitrag von staatlicher Homepage, von einem Rechtsanwalt oder gar ein entsprechendes Gerichtsurteil? In diesem Fall haben alle drei Kinder zwar Sparbücher, aber nur solche, zu denen sie selbst Zugang haben. Das Geld, was ihnen nach dem Abi zukommen soll, verwalten die Eltern auf deren Konto mit. Man kann ja nicht für jedes Familienmitglied ein bis zwei Sparbücher und dann vielleicht auch noch ein bis zwei Girokonten haben - oder? Vielen Dank für etwaige nützliche Antworten! mfg Holdehilde |
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