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Habe ich ein Recht auf Kindergeld Nachzahlung

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  #1  
Alt 14.08.2011, 18:27
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Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 2
Standard Habe ich ein Recht auf Kindergeld Nachzahlung

Hallo,

ich komme mal direkt zum wesentlichen Punkt.

Ich bin 20Jahre Alt, männlich.

Ich habe seit Juli 2010 einen Versuch gestartet ohne Leistungen klar zu kommen
und habe daher auch kein Kindergeld bekommen.

In dieser Zeit ist einiges passiert, was mich psy. Krank gemacht hat und mir einen Aufenthalt in einer Klinik, im Februar 2011 eingebracht hat. (2Monate) alle anderen die dort waren, haben Kindergeld erhalten.

Ich habe also seitdem kein Kindergeld bekommen
Bis jetzt habe ich der Kindergeldkasse das geschrieben und habe zurück bekommen das es nicht ausreicht um mir das Kindergeld zu Zahlen.

Aber anderseites sagen Leute mir steht KG zu, wenn man unter 21Jahre ist.

Ich wohne nichtmehr bei meinen Eltern sondern bei meiner Freundin
und warte zurzeit auf die weitervermittlung in eine WG.

Zurzeit bekomme ich kein Geld, nichts.

Steht mir irgendwas zu ?
Und ich weiß nicht mehr weiter, weil die ganze Sache sich schon über Monate hinweg zieht.

Naja also nochmal klar;

ich habe kein KG erhalten, andere aber die dort stationär waren (wie ich) schon.

Mit freundlichen grüßen
jemand der nicht weiter weiß.
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  #2  
Alt 14.08.2011, 18:41
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 2
Standard

In dem Brief steht zudem folgendes


Die entscheidung wurde damit begründet das die besonderen anspruchsvorraussetzungen
zur berücksitchtigung volljähriger Kinder nicht vorliegen.


Das steht in dem Brief geschrieben.
Der ab 06.02 begonne krankheitsbedingte stationäre aufenthalt
kann in ermanglung einer unterbrechung eines tatbestandes nach §32 Abs. 4Satz 1EStG,
nicht anspruchsbegründend berücktischtigt werden. Eine erkrankung kann isoliert keinen Anspruch auf Kindergeld begründen

daraus ziehe ich aber keine schlüsse

verdammte scheiße nochmal!
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  #3  
Alt 15.08.2011, 12:14
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Um Kindergeld zu erhalten müßtest du ja entweder eine Ausbildung gemacht haben oder zumindest arbeitssuchend oder Ausbildungssuchend gemeldet gewesen sein.
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