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Hartz 4 oder Wohngeld

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  #1  
Alt 18.12.2008, 14:47
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Beiträge: 2
Standard Hartz 4 oder Wohngeld

Hallo,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Meine Frau war bis vor kurzem in Elternzeit. Aufgrund meines geringen Einkommens haben wir in der Zeit
zusätzlich Hartz 4 bekommen . Freudig ging Sie am ersten Tag nach Beendigung der Elternzeit zur Arbeit
nur um kurze Zeit später völlig aufgelöst Ihre Kündigung entgegenzunehmen . Haben uns erkundigt aber das ganze ist rechtswirksam und wir haben keine Chance gegen anzugehen.
Meine Frage wäre jetzt. Wie weiter vorgehen? Sie hat sich Arbeitslos gemeldet und würde jetzt ca. 650,- Euro
Arbeitslosengeld bekommen. Vorher hatten wir zu meinem Verdienst von der Arge 950,- Euro bekommen.
Macht eine Differenz von 300,- Euro. Wir sind bei der Arge natürlich jetzt raus.Müssen wir uns nochmal komplett neu anmelden und macht es überhaupt Sinn? Möchte einfach nur vermeiden das Zeit verloren geht
weil ich mir bei der Differenz von 300,- Euro vorstellen kann das die Arge uns an andere Stellen verweist Wohngeld,Kindergeldzuschlag . Und kann man überhaupt 300,- Euro Wohngeld kriegen oder verweisen die einen an die ARGE (würde mich alles nicht wundern) . Wäre für Hilfe oder Tipps sehr dankbar.

Gruß Patrick
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  #2  
Alt 19.12.2008, 13:01
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Beiträge: 4.501
Standard

Zu dem ALG deiner Frau käme ja noch dein Verdienst und das Kindergeld so das ihr sicherlich über den Regelsätzen fürs ALG2 liegen dürftet.Ihr könntet Wohngeld beantragen und den Kindergeldzuschlag.Laßt euch doch mal in der ARGE beraten.
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  #3  
Alt 19.12.2008, 13:53
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Beiträge: 2
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Danke erstmal für die Antwort,

das ist ja das Problem. Wir haben jetzt mit dem Arbeitsosengeld meiner Frau 300,- Euro weniger als vorher mit Hartz 4. Aber vielleich sollte ich mich in der Tat mit der Arge nochmal in Verbindung setzen und hören was die so von sich geben und mir empfehlen.
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  #4  
Alt 20.12.2008, 17:52
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Ic h denke mal das die Differenz dadurch zustande kommt weil ja das Elterngeld bis 300 Euro nicht angerechnet wird so das ihr das ohne Abzüge zur Verfügung hattet.
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