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Heiraten mit alg ll

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  #1  
Alt 25.07.2010, 14:00
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Registriert seit: 25.07.2010
Beiträge: 1
Standard Heiraten mit alg ll

Hallo zusammen

ich hät da mal ne frage aber wusste nicht wo ich diese einstellen soll.
also falls das thema hier falsch ist bitte ich um entschuldigung

Ich bin 21 und beziehe zur zeit alg ll. mein freund wohnt in bayern und verdient zur zeit um die 900 euro.
wir wollen heiraten
nur sind da jetzt ein paar fragen die mir nicht aus dem kopf gehn.
bekomme ich weiterhin leistungen so lang ich noch hier wohne ? oder bin ich dann gezwungen sofort zu ihm zu ziehn ? habe ja nun auch noch 3 monate kündigungsfrist wenn ich keinen nachmieter finde.
natürlich würde ich mir dann auch arbeit suchen wenn ich bei ihm wohne. aber für die erste zeit in der ich mir da arbeite suche (wenn ich schon da wohn) würde ich da ein anspruch auf leistungen haben ??

wär super wenn ihr mir irgendwie helfen könntet

mfg MustaDream
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  #2  
Alt 25.07.2010, 19:27
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.412
Standard

Wenn ihr heiratet werdet ihr dann als BG gerechnet und sein Einkommen wird angerechnet.Müßtest du einen ALG2 Rechner versuchen aber bei 900 Euro geht ja noch der Freinetrag weg und da werdet ihr dann sicher noch Leistungen bekommen.Ob das Amt dir aber dann zwei Wohnungen bezahlt weiß ich nicht.Dies solltest du vorher erfragen damit du dann nicht auf die KOsten sitzen bleibst.
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  #3  
Alt 26.07.2010, 14:43
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 30.06.2010
Beiträge: 287
Standard

Zitat:
Zitat von MustaDream Beitrag anzeigen
Hallo zusammen

ich hät da mal ne frage aber wusste nicht wo ich diese einstellen soll.
also falls das thema hier falsch ist bitte ich um entschuldigung

Ich bin 21 und beziehe zur zeit alg ll. mein freund wohnt in bayern und verdient zur zeit um die 900 euro.
wir wollen heiraten
nur sind da jetzt ein paar fragen die mir nicht aus dem kopf gehn.
bekomme ich weiterhin leistungen so lang ich noch hier wohne ? oder bin ich dann gezwungen sofort zu ihm zu ziehn ? habe ja nun auch noch 3 monate kündigungsfrist wenn ich keinen nachmieter finde.
natürlich würde ich mir dann auch arbeit suchen wenn ich bei ihm wohne. aber für die erste zeit in der ich mir da arbeite suche (wenn ich schon da wohn) würde ich da ein anspruch auf leistungen haben ??

wär super wenn ihr mir irgendwie helfen könntet

mfg MustaDream
In der Regel gibt Dir die ARGE bis zu 6 Monaten Zeit diese Angelegenheiten wie Wohnungskündigung etc. zu regeln. In dieser Zeit werden die KDU für Deine jetzige Wohnung übernommen.
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