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Jugendamt will geld zurück? Für was?!

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  #1  
Alt 08.05.2011, 21:28
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Registriert seit: 19.07.2010
Beiträge: 38
Standard Jugendamt will geld zurück? Für was?!

Ich habe, mal wieder, ein Problem. Und nein, nicht, dass mein Arzt bei mir möglicherweise ne bipolare Störung festgestellt hat sondern viel mehr, dass ich wieder mal überfordert bin.

Jedenfalls ist es so:
Ich habe von 2008 bis 2010 bei meiner Mutter gewohnt. Ich hatte die Zeit über keine Ausbildung, habe kein Geld verdient und kein ALG oder sonst etwas bekommen. Am Juni 2010 hat das Jugendamt kein Kindergeld mehr gezahlt obwohl ich immer noch bei meiner Mutter gewohnt habe. Bemerkt hatten wir es zu dem Zeitpunkt noch nicht. Jedenfalls wohne ich seit etwa September 2010 in einem Hotel in Köln und bekomme ALG II.
Nun bekam ich vor einem Monat einen Zettel von meiner Mutter welchen sie vom Jugendamt bekommen hatte. Dieser betrifft meine Verhältnisse 2010. Erst jetzt habe ich genug Zeit um zurück nach Baden-Württemberg zu fahren da ich für diesen zettel zu meinem alten Arbeitsamt und meiner alten Schule gehen muss.

NUN verlangt dieses dreckige Jugendamt jedoch auf einmal, dass meine Mutter das Kindergeld von 2008 bis 2010 zurückzahlen soll weil sie das angeblich unrechtmäßig bekommen hat. Hier erwähne ich nochmal, dass ich 2008 bis 2010 KEINE Arbeit und KEINE Einkünfte hatte (nicht einmal vom Arbeitsamt). Denen muss doch einer ins Hirn gesch***en haben?! Muss meine Mutter das wirklich bezahlen obwohl diese verdammte "unrechtmäßigkeit"-Ausrede absoluter Mist ist?!
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  #2  
Alt 08.05.2011, 21:58
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Beiträge: 1.285
Standard

Kindergeld bekommt man von der Kindergeldkasse und nicht vom Jugendamt.

Wenn du in dem Zeitraum über 18 warst und weder arbeitslos noch ausbildungssuchend (gemeldet) warst, dann bestand wohl kein Anspruch auf Kindergeld. Stellt sich die Frage, wieso es gezahlt wurde. Also ob ihr irgendwas nicht gemeldet habt (z. B. Schul- oder Ausbildungsabbruch) oder ob das Amt einen Fehler gemacht hat.

Wobei ich nicht weiß, ob ich dir z. B. weiterhelfen möchte, denn solch unflätigen Äußerungen wie den deinen bringe ich kein Verständnis entgegen.

Turtle
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  #3  
Alt 08.05.2011, 22:08
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Registriert seit: 19.07.2010
Beiträge: 38
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Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Kindergeld bekommt man von der Kindergeldkasse und nicht vom Jugendamt.

Wenn du in dem Zeitraum über 18 warst und weder arbeitslos noch ausbildungssuchend (gemeldet) warst, dann bestand wohl kein Anspruch auf Kindergeld. Stellt sich die Frage, wieso es gezahlt wurde. Also ob ihr irgendwas nicht gemeldet habt (z. B. Schul- oder Ausbildungsabbruch) oder ob das Amt einen Fehler gemacht hat.

Wobei ich nicht weiß, ob ich dir z. B. weiterhelfen möchte, denn solch unflätigen Äußerungen wie den deinen bringe ich kein Verständnis entgegen.

Turtle
Wilkommen in meiner Welt in der ich nichts als Probleme habe und trotzdem immer als Narr da stehe. Ich bin inzwischen wegen vielen Problemen und körperlichen Einschränkungen so geistig am Boden, dass mein Arzt mich zu nem Therapeuten überweist. Tut mir Leid wenn mir da dann mal etwas die Worte rausrutschen wenn mir in meiner Überforderung alles zu viel wird.
SO unverständlich ist es in meiner Situation ja nun auch nicht. Das bitte ich da mal ein kleines bisschen zu berücksichtigen.

Jedenfalls ist es laut meiner Mutter so, dass sie 2008 keine Zettel vom Jugendamt bekommen hat. Dennoch kam das Geld und wurde am Juni 2010 abgeschlossen. Als sich meine Mutter daraufhin mit dem Jugendamt in Verbindung gesetzt hat kamen sie und haben ihr den Brief geschickt den ich nun bekommen habe und für den ich 68€ bezahlen durfte, damit ich ein Ticket zu meinem alten Heimatort kaufen durfte.
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  #4  
Alt 08.05.2011, 22:26
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 1.285
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Ich verstehe keinen Ton. Das Jugendamt zahlt kein Kindergeld, also kann es keines zurückfordern.

Kannst du das Schreiben nicht mal hochladen (vorher private Daten unkenntlich machen)?

Turtle
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  #5  
Alt 08.05.2011, 22:40
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Nein kann ich leider nicht...ich habe keinen Scanner oder keine Kamera die das könnte...

Und es geht dem Jugendamt ja soweit ich verstanden habe um das Geld von 2008 bis einschließlich Mai 2010. Ich konnte das nur telefonisch mit meiner Mutter klären und hab daher nicht sooo viele Infos die ich nun bar auf der Hand habe. Jedenfalls scheint das Jugendamt in der Zeit von 2008 bis 2010 nicht gewusst zu haben was ich mache und ob ich immer noch Anspruch habe. Es sind anscheinend auch nie Zettel vom Amt zu meiner Mutter gekommen in denen sie hätte angeben können, dass ich immer noch Kindergeldbedarf habe.
Aber das scheint denen nun egal zu sein und sie fordern das ganze Geld der zwei Jahre zurück...

Ich versuche mal alles aufzuschreiben was im Einleitungsbrief steht:

"Sehr geehrte Frau *****

nach den hier vorliegenden Unterlagen wird ihr Kind in kürze seine Schulausbildung beenden (nebenfakt: Ich habe meine Schule schon 2008 beendet. Der Brief der da geschickt wurde scheint also nicht aktuell oder sehr alt zu sein). Das Kindergeld kann für ihr Kind durchgehend weitergezahlt werden, wenn es spätestens im fünften Monat nach dem Ende der Schulausbildung eine weiterführende Ausbildung aufnimmt. Die Familienkasse geht davon aus, dass ihr Kind eine solche Ausbildung innerhalb des Zeitraumes aufnehmen wird. Das Kindergeld fr ihr Kind wird deshalb zunächst bis einschließlich November 2010 weitergezahlt.

Falls ihr Kind jedoch

- seine bisherige Schulausbildung bereits vorzeitig beendet hat,
- keine weiterführende Ausbildung aufnehmen will oder
- zur Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes einberufen wurde bzw wird,

müssen sie dies der Familienkasse unverzüglich mitteilen. Die Kindergeldzahlung für ihr Kind wird dann überprüft, überbezhalte Beiträge müssen zurückgefordert werden."

Jedoch ist es meiner Mutter nach so, dass KEIN solcher Brief angekommen ist. Ich habe die ganze Zeit bei ihr gewohnt. Wäre so ein Brief also eingetroffen hätte sie sich hundert prozentig darum gekümmert! Erst als sie aufgrund des ausbleibenden Geldes letzten Jahres Kontakt aufgenommen hatte, kam dieser sehr veraltete Brief bei ihr an.




übrigens danke, dass du doch noch antwortest auch wenn ich mich im "Ton" vergriffen habe.
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  #6  
Alt 08.05.2011, 22:48
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So, das wär erstmal geklärt, es ist nicht das JUGENDAMT, sondern:

Zitat:
Die Familienkasse
, wie ich es vermutet habe. Du hast also die Falschen beschimpft.

Jetzt kommt es darauf an, was deine Mutter der Familienkasse gemeldet hat. Das Schreiben klingt so, als habe der Familienkasse eine Schulbescheinigung vorgelegen, wonach du bis Mitte 2010 eine Schule besucht hast.

Da ich davon ausgehe, dass deine Mutter das Kindergeld beantragt hat und Schulbescheinigungen usw. versandt hat, müsstest du also deine Mutter fragen, ob es an dem ist. Notfalls müsst ihr Akteneinsicht beantragen. Denn das ist wichtig.

Lag eine solche Schulbescheinigung vor und deine Mutter hat der Familienkasse nicht mitgeteilt, das du doch nicht die Schule besucht oder sie abgebrochen hast usw., dann ist die Rückforderung berechtigt. Gibt es eine solche Bescheinigung nicht und das Amt hat von sich aus weitergezahlt, dann hattet ihr Vertrauensschutz und solltet bei einem Widerspruch gegen die Rückforderung Erfolg haben.

Turtle
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  #7  
Alt 08.05.2011, 22:57
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Jaw...hast Recht. Verzeihung bitte...ich mach das ja nicht mit Absicht...


Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Familienkasse eine Schulbescheinigung nach der ich bis 2010 noch zur Schule gehe. So ein Zettel existiert nämlich nicht. Ich habe eben nachgesehen. Ich habe die Schule 2007 beendet. Danach bin ich auf keine Schule mehr gegangen...was für eine Schulbescheinigung soll da also vorliegen?? Ich kann mir das echt nicht vorstellen...
Ich habe, soweit ich mich recht entsinne, 2008 oder 2009 zwar eine Ausbildung als Hotelfachmann begonnen diese aber nach den drei Probemonaten abgebrochen, da diese Ausbildung aber wirklich die Hölle war. Zu der Zeit wohnte ich jedoch noch bei meinem Vater. Meine Mutter kann damit also schon einmal nichts zu tun gehabt haben.
Ich denke in dem Fall sollte ich mit meiner Mutter versuchen diese Akteneinsicht zu beantragen? Liege ich da also richtig?
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  #8  
Alt 08.05.2011, 23:09
Erfahrener Benutzer
 
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Nun, dann haben wir wohl hier den Grund:

Zitat:
Ich habe, soweit ich mich recht entsinne, 2008 oder 2009 zwar eine Ausbildung als Hotelfachmann begonnen diese aber nach den drei Probemonaten abgebrochen,
Da lag dem Amt (ob nun von der Mutter oder dem Vater) eine Ausbildungsbescheinigung vor und sie haben gezahlt. Der Abbruch wurde wahrscheinlich nicht mitgeteilt und deshalb das Kindergeld zu Unrecht gezahlt.

Aber günstig wäre es natürlich, Akteneinsicht zu nehmen.

Turtle
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  #9  
Alt 08.05.2011, 23:16
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Eigentlich sollte es mitgeteilt worden sein...jedenfalls werde ich das nun als möglichen Grund sehen und versuchen das weitere mit meiner Mutter zu besprechen...danke dir...
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