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#1
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Mein Sohn lebt in Deutschland und ist dort uneingeschränkt einikommenssteuerpflichtig.
Ich selber lebe in Hurghada/Ägypten und habe nun den Sohn meines Sohnes, also mein Enkelkind, in meinen Haushalt aufgenommen. Das Kind ist 5 J. alt und soll im kommenden Jahr hier auf die Deutsche Schule in Hurghada gehen. Wer bitte weiß, wie das in einem solchen Falle mit dem Kindergeld läuft? |
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