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#1
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Hallo,
ich habe am 31.01.10 ausgelernt und dann einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten. Im Februar habe ich mich bei einer Fachoberschule beworben und bin dort zum 05.08 10 angenommen worden. In der Zeit vom 01.01. - 04.08.10 habe ich einen Bruttoverdienst von 14.440,00 Euro erhalten. Habe ich trotzdem einen Anspruch auf Kindergeld vom 05.08. - 31.12.2010 oder erst ab 2011, weil meine Einkünfte die 8004,00 Euro überschreiten?? Vom 05.08. - 31.12.10 habe ich keine weiteren Einkünfte. Mein Alter ist 22 Jahre. Mit freundlichen Grüßen Hageigel |
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#2
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Bei der Kindergeldberechnung kommt es auf das Jahreseinkommen an.Wenn du die Summe also überschreitest bekommst du kein Kindergeld mehr.Ich glaube auch nicht das du weiteren Anspruch hast.Du bist ja schon 22 und hast eine abgeschlossene Ausbildung.
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