Kindergeld, Schwerbehinderung, über 25 Jahre

  • Hallo,


    ich hoffe sehr, dass mir hier jemand weiterhelfen kann. Ich habe hier einen Auszug aus einem Brief kopiert, den ich an die Familienkasse geschickt habe, der erklärt den Sachverhalt um den es geht ziemlich gut:



    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich möchte mich erneut zum Sachverhalt äußern.
    Sie schreiben, dass folgende Voraussetzungen für eine Weiterzahlung des Kindergeldes erfüllt sein müssen:
    1. Das Vorliegen einer Behinderung
    2. Der Eintritt der Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres
    3. Das Außerstande sein, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten
    4. Die Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit, den Lebensunterhalt selbst zu bestreiten
    Den Punkten 1 und 2 stimmen Sie in Ihrer Einspruchsentscheidung zu.
    Im Folgenden nehme ich Stellung zu den Punkten 3 und 4:
    Ich habe aufgrund meiner Schwerbehinderung mein Studium abbrechen müssen und habe mich, auf Anraten meines Reha-Beraters der Bundesagentur für Arbeit, dazu entschieden im August 2012 eine Reha-Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben zu beginnen, da für mich eine Ausbildung auf dem ersten Ausbildungsmarkt unmöglich ist. Diese Umschulung zur Bürokauffrau stellt meine Erstausbildung dar, da ich das Studium nicht vollenden konnte. Ich möchte Sie erneut darauf hinweisen, dass ich somit dem allgemeinen/ersten Arbeitsmarkt aufgrund meiner Erkrankung nicht zur Verfügung stehe und dementsprechend nicht in der Lage bin meinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.
    Außerdem ist mir bekannt, dass eine 27jährige Mitschülerin mit ansonsten denselben Voraussetzungen ohne Probleme weiterhin ihr Kindergeld erhält, was mich etwas stutzig macht.


    ....


    Immer wieder erhalte ich die Antwort, ich stünde dem Arbeitsmarkt zu den üblichen Bedingungen zur Verfügung... Ist das so?
    Klar musste mir der ärztliche Dienst bescheinigen, dass ich vollzeit einsatzfähig bin, da es sich bei der Umschulungsmaßnahme ja um eine Vollzeitmaßnahme handelt. Aber die Umschulung ist extra für Rehabilitanden... Ich bin übrigens im Dezember letzten Jahres 25 Jahre alt geworden, bis dahin habe ich Kindergeld erhalten.


    Über jede Antwort freue ich mich :-)


    Freundliche Grüße

  • Dass die die Umschulung machst, ist ein Kriterium dass du in der Lage sein wirst, deinen Lebensunterhalt (künftig) selbst zu verdienen. Nur wenn du so erwerbsunfähig wärest, dass dem Grunde nach eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zustehen würde, würde auch der KG-Anspruch bestehen.

  • Vielen Dank für die Antwort!
    Also weil ich künftig meinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann, werde ich während der Umschulung nicht unterstützt??


    Das Gesetz besagt nun mal, dass KG nur gezahlt wird, wenn man dauerhaft erwerbsunfähig ist.