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Kindergeld - Sonderurlaub, einkommensteuerpflichtig

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  #1  
Alt 23.06.2011, 05:56
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Beiträge: 2
Standard Kindergeld - Sonderurlaub, einkommensteuerpflichtig

hallo und vielen dank, dass sie sich die zeit nehmen meine frage und persönliche situation anzusehen.
frage: steht uns kindergeld zu?
situation: mein mann und ich leben momentan in amerika. für einen bestimmten zeitraum bin ich, als angestellte des öffentlichen dienstes, durch einen sonderurlaub freigestellt. nun wurde unser kind in den usa geboren. wir leben länger als 6 monate pro jahr hier und kommen nur ca 3 monate zu besuch nach deutschland. unser kind hat die amerikanische staatsbürgerschaft, wir wollen jedoch umgehend auch die deutsche beantragen. wohnsitz des kindes wird dann auch ein deutscher sein.
bin ich trotz sonderbeurlaubung ohne momentanes einkommen einkommensteuerpflichtig?
herzlichen dank!
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  #2  
Alt 23.06.2011, 13:31
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Beiträge: 1.285
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Nein, bist du nicht. Daher wird es wohl auch kein Kindergeld geben.

Turtle
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  #3  
Alt 23.06.2011, 20:17
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Beiträge: 2
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hallo turtle und danke für die antwort....obwohl ich auf eine andere gehofft hatte.
ist es wirklich so pauschal: kein einkommen - nicht einkommensteuerpflichtig?
trotz bestehendem arbeitsvertrag?
nach dem estg gibt es auch unter §1 (2),2 einen satz mit "kein einkünfte".
auf der homepage der agentur für arbeit ist auch der hinweis:
leben die eltern nicht in deutschland und sind auch nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, kann kigeld gezahlt werden nach dem bundeskindergeld.
was kann man sich denn unter diesen zwei letzten situationen dann vorstellen?
auf welchen § begründet sich deine antwort?
alles was ich diesbezüglich finden konnte, lies fragen offen.
ein nein hat man schnell und bei der familienkasse habe ich bereits die erfahrung von fehlinformationen hinter mir, daher würde ich es gerne im gesetztetext nachlesen.
herzlichen dank für deine mühe!
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  #4  
Alt 23.06.2011, 21:12
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Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
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Das sollte dir helfen:

http://www.finanztip.de/recht/steuer...uerpflicht.htm

Zitat:
Natürliche Personen, die im Inland weder einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie gewisse inländische Einkünfte erzielen (§ 1 Abs. 4 EStG). Von der beschränkten Steuerpflicht sind nur die inländischen Einkünfte betroffen.
Das trifft nicht auf dich zu.

Turtle
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