Kindergeld, wenn Kind bei Oma im EU-Ausland zur Schule geht

  • Hallo,
    wir (Deutsche und EU-Bürger) möchten unseren 1. Sohn im Ausland (in einem Land der EU) zur Schule schicken. Wir wohnen hier in D. Er würde dort bei seiner Oma wohnen. Nach meinen Infos könnten wir das Kindergeld für ihn weiterhin erhalten. Jedoch ist das richtig bzw. was müssen wir der Familienkasse alles vorlegen, damit das problemlos funktioniert ?
    Auch habe ich gelesen, daß wenn wir unseren Sohn in D. abmelden (er also keine Hauptwohnsitz mehr in D hat) dies automatisch dazu führt, daß das Kindergeld gestrichen wird. Zum anderen weiß ich aus meiner Studentenzeit, daß der Wohnort meiner Mutter in D. immer mein Hauptwohnsitz war und mein Studienort (D) nur Nebenwohnsitz, bzw. unwichtig. Argument der Meldebehörde war stets: Studienort ist nie Hauptwohnsitz !!
    Somit könnte unser Sohn weiterhin in D. seinen Hauptwohnsitz haben. Außerdem ist er in den Ferien sowieso bei uns (Sommer z.B. 4 Monate !!!)
    Könntet jemand wivhtige Hinweise für diesen Fall geben, vor allem, bei selber Konstellation, was für Dokumente die Familienkasse haben möchte !


    Vielen Dank im voraus !

  • Nö, leider ist das hier keine übliche Frage, aber vielleicht hat doch jemand eine konkrete Antwort. Aber dennoch: an eurer Stelle würde ich ein Gespräch mit der Familienkasse führen. Bisher habe ich von dort nur kompetente, stimmige Antworten erhalten. Ich denke zwar, dass das Kindergeld dem Kind weiterhin zusteht und nicht gestrichen wird; dass aber dein Hauptwohnsitz trotz Studium in "irgendwo" nicht dort war, wo du wohntest, sondern bei deiner Mutter, scheint mir sehr fraglich. Habe Bekannte im Umfeld, deren Sohn weiter entfernt studiert; natürlich ist dort auch sein Hauptwohnsitz, zumal man in dem Lebensabschnitt ja in der Regel auch volljährig ist. Welchen Grund sollte es geben, in XXX zu studieren und in YYY gemeldet sein zu müssen, weil "Mama" dort wohnt, obwohl man selbst schon erwachsen ist?

  • Hallo!
    Ja ! Deutsche erhalten nach dem Einkommensteuergesetz Kindergeld, wenn sie in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder im Ausland wohnen, aber in Deutschland entweder unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind oder entsprechend behandelt werden.

    Schrader


    Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!