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#1
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Hallo hab mal eine Frage zum Kinderzuschlag. Mein Mann bekommt monatlich netto 778,00 Euro. Mein Elterngeld beträgt 634,00€ + 184,00€ Kindergeld. Beim zuständigen Arbeitsamt hat man uns darauf aufmerksam gemacht statt ALG II lieber den Kinderzuschlag zu beantragen. Das haben wir auch gemacht nur wurde der ABGELEHNT. Können wir jetzt ALG II beantragen oder haben wir auch darauf keinen Anspruch??? Lohnt es sich gegen diesen Ablehnungsbescheid Widerruf einzulegen?
LG Antje |
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#2
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Um den Kindergeldzuschlag zu bekommen müßt ihr ein bestimmtes Einkommen haben.Natürlich könnt ihr ALG2 beantragen.Benutzt doch einfach mal einen ALG2 Rechner da könnt ihr dann sehen was ihr bekommen würdet.Ansonsten wäre Wohngeld auch noch möglich.
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#3
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ja ihr solltet alg II beantragen, wobei ihr das ja schon habt mit den Antrag auf Zuschlag bzw. eurem vorsprechen damals.
da es noch streit gibt (selbst in der rechtsprechung), wie das einkommen und die ausgaben bei dem kinderzuschag zu berechnene sind, ist ein widespruch vielleicht hilfreich |
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