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#1
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Hallo, und einen schönen guten abend an euch.
ich denke mal ich bin hier im forum richtig, vielleicht kann mir ja jemand helfen. und zwar ich hab folgende situation, ich bin 22 jahre alt und allein erziehende mama. da mein sohn im dezember 3 jahre jung wird und er einen kindergartenplatz bekommen hat, möchte ich nicht länger zuhause rum sitzen, auch möchte ich sehr sehr gerne vom alg2 weg. zur zeit arbeite ich auf 400euro basis, doch leider zieht mir ja das mkk 240euro ab, sprich ich arbeite für 160euro. jetzt habe ich mit meiner chefin gesprochen und sie kann mir zwar kein vollzeit aber ein teilzeit vertrag anbieten. vobei ich ein nettobetrag von ca 560,-euro habe. jetzt zu meiner frage, ich bekomme für meinen sohn kindergeld, und unterhaltsvorschuss, da der kindesvater keinen unterhalt zahlen kann. nur was mache ich jetzt? habe ich ein anrecht auf kindergeldzuschuss? oder soll ich eher wohngeld beantragen???? weil ich möchte erlich sein... ich will vom alg 2 weg!!!!! nur ist das möglich??? mit nur einem teilzeit vertrag???? vielleicht hatte ja jemand schon mal so ne ähnliche situation gehabt, oder vielleicht ist ja jemand hier der sich damit schon beschäftigt hat. würde mich über antworten freuen, vielen dank schon mal im vorraus |
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#2
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#3
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moin moin,
mit dem Teilzeitjob wirst du noch kein Anrecht auf Kinderzuschlag haben. Was Du machen könntest, wäre vor Beginn des Teilzeitvertrages versuchen Einstiegsgeld zu beantragen. Wenn der Kleine in den KiGa geht solltest Du das Formular fürs Jugendamt ausfüllen, wegen Wegfall oder Minderung des Beitrages. Den Unterhaltsvorschuß wirst Du ja auch nicht ewig erhalten, der is ja auch begrenzt. @lacki, stell doch die Leute nicht immer alle so hin, als ob sie nur was umsonst haben wollen. Sie schrieb das sie von H4 WEG möchte.
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..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
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#4
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#5
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Hi Mama07,
ich sehe einige Probleme, aber auch eine Chance! Grundsätzlich hast Du Anspruch auf den KIZ ( Kinderzuschlag ), wenn dein Bruttoeinkommen mind. 600 Euro mtl. beträgt. Wenn Du 560 Euro netto erhälst, wirst Du die Mindesteinkommensgrenze wohl überschreiten - was eine Bedingung für die Beantragung ist. Ich sehe ein ganz anderes Problem. Du schreibst, dass Du den Unterhaltsvorschuss erhälst. In der Regel ist der höher als 140 Euro mtl. und damit hat das Kind das maximale Einkommen erreicht und damit ist dir der KIZ leider versagt. Zum Thema Kinderzuschlag kannst Du auch unter dem Link weiterlesen. Wohngeld kannst Du in jedem Fall beantragen! Wenn Du nicht weißt wo Du es beantragen kannst, dann meld dich bitte nochmal. Gerne gebe ich Dir dann die Adresse für die passende Stelle. LG Simon
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Alles über Kindergeld, deren Auszahlungstermine und auch persönlichen Support unter Kindergeld 2011.
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