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Kindergeldzuschlag

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  #11  
Alt 22.09.2009, 16:51
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Du solltest ein bisschen besser lesen.Problem welches denn???????
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  #12  
Alt 22.09.2009, 17:52
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@Kitty121 beziehungsweise an
@ HIV positiv

Ich gehe mal davon aus, dass H IV positiv nicht versteht, wo das "Problem" der Fragestellerin liegt, weil ich mich das beim Lesen in den letzten Tagen selbst auch jedes Mal gefragt habe. Denkt sie ernsthaft, es gäbe eine Möglichkeit - offiziell - Kindergeldzuschlag zu beantragen, den es dem Grunde nach nicht wirklich gibt, oder was sollte dieses Hin- und Hergeschreibe bzw. diese Fragestellung?
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  #13  
Alt 22.09.2009, 19:03
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Es war nur eine Festtstellung und eine kleine Diskussion.
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  #14  
Alt 22.09.2009, 20:57
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Beiträge: 10
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Hallo!
Hier ist die Fagestellerin!!!!!
Also Kitty hat recht, es war eine normale Frage....Ebend eine Disskusion, wie das in einem Forum nun mal üblich ist. Aber wer lesen kann ist klar im Vorteil, denn dann hätte man das Problem bzw. die Frage verstanden.

Da ich ....wie bereits erwähnt niemand persönlich kenne, der diesen Zuschlag bekommt und es aber ca. 20 Familien sind die in beantragt haben ( jedesmal mit Absage), wird man doch irgendwann mißtrauisch und fragt sich, ob es den Zuschuß wirglich gibt,oder etwa nicht?

Daraufhin wollte ich lediglich wissen, ob es in diesem Forum jemand gibt, der ihn bezieht.

Hoffe mein Problem wurde nun verstanden.
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  #15  
Alt 26.11.2009, 10:08
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Beiträge: 1
Standard Ich hab ihn bekommen...

Hallo.
Also ich hab tatsächlich ne Weile diesen Kinderzuschlag von der Familienkasse bekommen. Bin halt alleinerziehend mit 2 Kids und gehe seit etwas über 1 Jahr wieder arbeiten. Dann bin ich allerdings ziemlich auf die Schn... gefallen, weil ich nach ca 1/2 Jahr - mitten im Umzugsstress - vergessen habe, denen mitzuteilen, dass sich der Vater meiner Kinder nun endlich - nach 7 Jahren - dazu hinreißen ließ, Unterhalt zu zahlen. (Nicht den regulären Satz, aber immerhin...) und ratzfatz hatte ich eine Rückzahlungsforderung von über 1000€ an der Backe.
Denn Du darfst nur in einem gewissen Rahmen überhaupt verdienen UND wenn Du Unterhalt für die Kids bekommst, als Alleinerziehende/r, dann fällt das auch weg.
Also, es gibt ihn wirklich!!! Was es nicht gibt, ist ein kinderfreundliches / familienfreundliches Deutschland...

Dazu sind wir zu sehr mit unseren Paragraphen und Papieren beschäftigt...
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  #16  
Alt 27.11.2009, 10:03
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Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.282
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Beim Kindergeldzuschlag von 140 Euro/Kind wird das "Einkommen" der Kinder, also eventueller Unterhalt, den sie vom Vater/Mutter beziehen, abgezogen; die Differenz erhält man.
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  #17  
Alt 27.11.2009, 10:24
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Registriert seit: 14.09.2009
Ort: Frankfurt am Main
Beiträge: 90
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Hallo !

Mein Vater erhält den Zuschlag für meinen Bruder. Es gab sogar eine Nachzahlung von über 800,-€ . Ist aber richtig das bestimmte Voraussetzungen gegeben sein müssen.

Kommt selten vor, soll aber auch keine Sozialleistung sein und somit unabhängig vom geringen Einkommen.

Daher verstehe ich eure Einwände nicht. Dieser Zuschlag soll einen bestimmten Zweck erfüllen.

Dieser ist berufstätige Eltern zum Kinder machen zu ermutigen :-)
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  #18  
Alt 27.11.2009, 22:49
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Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.282
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Liebe "uniamni"
Ich weiß ja nicht, auf welchem Stern du lebst, daß du auch nur ansatzweise - und wenn auch nur angedacht "humorvoll" - denkst, dass berufstätige Eltern durch einen Kindergeldzuschlag zum "Kinder machen" ermutigt werden sollen/werden könnten.
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  #19  
Alt 29.12.2009, 14:25
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Registriert seit: 23.12.2009
Beiträge: 9
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Hallo,
hab mal eine frage, steht dieser Kinderzuschlag auch unverheirateten Paare zu die mit dem kind in einer Lebensgemeinschaft zusammen wohnen?
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  #20  
Alt 29.12.2009, 15:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.282
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Ja; es geht bei diesem Kindergeldzuschlag ja nicht darum, wo das Kind lebt, sondern wirklich nur darum, dass die Einkommensgrenze der Eltern/des Kindes (also bei getrennt lebenden Eltern dann zusätzllich auch der Unterhalt, der dem Kindergeldzuschlag als Berechnungsgrundlage dient), überschritten ist.
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