muss hartz4 umzug bezahlen damit kids übernachten dürfen

  • hallo liebe mitglieder!
    habe mal ne frage,und vielleicht kennt sich einer aus.
    ich habe 2 kinder 2 und 4 jahre mit denen ich regelmässigen umgang habe.
    nun ist das problem das ich nur eine 2 rwhg habe und das jugendamt darauf besteht das die kids ihre eigenen zimmer haben im falle einer übernachtung.muss das hartz4 amt mir eine grössere whg zugestehen und den umzug zahlen?familienzusammenführung oder ähnliches????
    wäre toll wenn mich jemand aufklären könnte...



    lg:rolleyes:

  • Ja auf jeden Fall stehen Dir mehr qm² Wohnraum zu, geh einfach mal davon aus das auf Deiner Steuerkarte ja auch ein Kind bei Dir und ein Kind bei Deiner Frau verbleibt - das allein begründet dann schon den Mehrbedarf für eine um 15 qm² größere Wohnung und genau das habe ich schon vor Jahren auch so bei der damals ARGE / heute JC durchgese4tzt, ganz ohne Gerichstverfahren. Ein Mehrbedarf steht Dir auch zu sobald der Umgang über 24 h hinaus durchgehend besteht ursprünglich hieß das mal 1/6 des Regelsatzes - inzwischen scheint das geändert ! Ich weis aber das man, wenn beide Elternteile ALG II beziehen, dem Elternteil bei dem die Kinder hauptsächlich leben dann für die Tage anteilig den Regelsatz mindert, von daher steht dieser dann ja dem anderen Elternteil zu! Ist aber nach wie vor ein Kampf mit dem JC das durch zu bekommen, selbst Richter am Sozialgericht haben da scheinbar sehr unterschiedliche Auffassungen! Gekürzt wird der ALG II Bezug z.B. auch bei dem Elternteil der ALG II bezieht wenn der andere Elternteil in Vollzeit arbeitet und das Umgangsrecht ausübt. steht bei meinem Nachbarn nämlich auch grade an und seine Ex dachte sowieso, das sie alles schön zusammen addieren und abkassieren kann! Wenn das Jugendamt Dir eine größere Wohnung zur Auflage macht müssen auch die Umzugskosten getragen werden, evtl, sogar vom Jugendamt wenn sich das JC dazu gesetzlich nicht beauftragt sieht! In besonderen Fällen werden sogar Zugfahrten, Hotelübernachtungen und Flüge ins Ausland vom JC übernommen sobald der gesetzliche Umgangspflicht nachgekommen werden soll!