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#1
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Hallo! ich habe fast 4 Monate bis zur Geburt meines Kindes Hartz IV bezogen. Danach wurden die Zahlungen eingestellt. Ich beantrage Elterngeld. Nun sagt meine Krankenkasse, daß ich nicht mehr pflichtversichert sein kann. ich müsste mich nun freiwillig versichern und 123 ? mtl. zahlen. Über den Vater des Kindes darf man mich nicht versichern, weil wir nicht verheiratet sind. Wer weiß Rat? In der Broschüre über das Elterngeld habe ich gelesen, daß Pflichtmitglieder der Krankenkasse in der Elternzeit beitragsfrei versichert werden. Wer kann helfen???
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#2
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Warum wurden die Zahlungen nach der Geburt des Kindes eingestellt?
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#3
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Weil ich zusammen gezogen bin mit meinem Freund nach der Geburt des Kindes. Er wohnt im anderen Kreis.
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#4
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Zitat:
Rufe doch mal die Elterngeldstelle an und frage, ob du die Monate dazwischen nachzahlen musst, um wieder krankenversichert zu sein. Das könnte nämlich sein, aber sicher bin ich nicht.
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Liebe Grüße von der Fürtherin |
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