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Was steht meiner Freundin bzw. uns zu ?

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  #1  
Alt 18.01.2009, 17:08
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Beiträge: 6
Standard Was steht meiner Freundin bzw. uns zu ?

Hallo.
Habe mal ein paar Fragen. Meine Freundin ist im 5. Monat schwanger , von mir. Jetzt hat Ihre Mutter sie von zu Hause rausgeschmissen. Sie ist jetzt bei mir mit eingezogen. Was steht ihr an Geld zu ? Von der Mutter kann sie nichts erwarten und mein Gehalt (ca. 1000 € ) reicht nicht für uns beide. Habe ein Paar Zahlungen zu leisten , wie zb. Abtrag Haus . Bausparvertrag , Auto , Strom , Wärmekonto. Da bleibt nicht mehr all zu viel übrig. Steht Ihr überhaupt was zu ? Sie Ist 21 Jahre alt und hat vorher nur ein 1 Jahriges Praktikum in der Altenpflege gemacht bis sie dann Schwanger wurde.

Wäre über ein paar Antworten sehr dankbar.

Gruss
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  #2  
Alt 18.01.2009, 17:20
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Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.959
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HALLO ms13876!


Eine ausbildung hat sie nicht abgeschlossen? Dann könnte in jedem Fall noch der Kindergeldanspruch bestehen, aber im Grunde müssen die Eltern noch Unterhalt leisten bis zum 26. Lebensjahr, doch das wird durch die bevorstehende Geburt des Kindes dann Dir in Zukunft zufallen!

Du fragst zwar nur was Ihr zusteht , aber ich geh da mal einen Schritt weiter! Vorrausgesetzt Du besitzt kein Vermögen, so geltet Ihr als BG(Bedarfsgemeinschaft) wenn Ihr aufstockende Mittel nach ALG II beantragt!
Steht euch dann ALG II zu kann sowohl die schwangerschaft bekleidung als auch die Babyerstausstattung geltend gemacht werden, eventuell, eigentlich nicht da Du ja schon einen Wohnung besitzt die Erstausstattung also Bett ect.

In Zunkunft musst Du aber allles als BG betrachten, da gibt es kein wem steht was zu, denn als Vater bist Du zum Unterhalt verpflichtet, Wenn die Aufwendungen nicht zum Bedarf des täglichen Lebens gehören wirds allerdings eng!


Gruss
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  #3  
Alt 18.01.2009, 17:28
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Registriert seit: 07.01.2009
Beiträge: 6
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Nein , eine Ausbildung hat sie leider noch nicht. Also bin ich quasi zum unterhalt verpflichtet. Wie darf ich diesen Unterhalt verstehen ? Wird der vom Amt festgelegt den ich dann Monatlich zahlen muss , oder ist damit nur gemeint das ich sowieso für sie bzw. meine Freundin und mein Kind aufkomme was ja sowieso selbstverständlich ist. Also bekommt sie fast gar nichts vom Amt ?
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  #4  
Alt 18.01.2009, 18:04
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Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.959
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Geh mal von der getrennten Denkweise weck Sie / Du = Ihr sie wohnt ja auch schon bei Dir oder plant sie eigenständig unabhängig vom Vater die BG zu bilden!

Dann Stände Ihr eine wohnung zu wie es hier im Forum ja schon oft genug geschreieben wurde, 40qm² + 15qm² wegen dem Kind Ihr hättet zusammen allerdings einen Anspruch auf 70qm².

Für Unterhaltverpflichtung gegenüber dem Kind und der Mutter wirst Du herangezogen dies wird von der Kommune meist gerichtlich durchgesetzt, allerdings wird Dir ein Betrag den Du zum Leben benötigst gelassen für den Rest wirst Du quasi zum Schuldner bei der Kommune! Mit Gehaltspfändungen und allem was dazu gehört!

Entscheidet Ihr euch für eine gemeinsame BG könnt Ihr selbstverständlich aufstockende Mittel beantragen, wie auch immer ihr es gestaltet, ob allein oder gemeinsam jeder von euch wird wohl in ALG II Bezug kommen es sei den es besteht ein Vermögen!

Also als fast gar nichts würde ich z.B. Babyausstattung und Schwangerschaftbekleidung nicht betrachten!
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  #5  
Alt 18.01.2009, 18:17
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Registriert seit: 07.01.2009
Beiträge: 6
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Also wir wollen auf jeden Fall zusammen bleiben , da besteht gar kein zweifel , wie lieben us ja ! Na ja , was das Vermögen angeht weis ich nicht so genau bescheid wie das mit meinem Haus ausschaut. Habe ein Haus in dem wie nätürlich auch wohnen , ca 100qm. Zahle natürlich nen Monatlichen Abtrag vom ca. 400€ , und das auch noch die nächsten 15 Jahre.
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  #6  
Alt 18.01.2009, 21:37
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Registriert seit: 03.09.2008
Ort: Kirchheim-Heimstetten
Beiträge: 685
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Hallo, das Haus wenn selbstbewohnt darf dir nicht angerechnet werden.
Eine Grundstücksgröße von ca 500 qm ist auch angemessen.
Es werden dir die Zinsen vom Darlehen bezahlt, aber nicht die Tilgung.
Nebenkosten wie Heizung Grundsteuer u.s.w. auch wenn angemessen.
Strom und Warmwasser sind von der Regelleistung zu bestreiten.
Die ARGE interessiert es nicht ob du einen Bausparvertrag oder sonstige Zahlungsverpflichtungen hast.
Musst du aus der Regelleistung finanzieren.

Gruß klaus
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