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Was steht mir zu ? Kinderzuschlag, Wohngeld. ALG II??

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  #1  
Alt 31.10.2008, 15:01
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Rotes Gesicht Was steht mir zu ? Kinderzuschlag, Wohngeld. ALG II??

Meine Tochter ist nun 5 Wochen alt und nach der Geburt haben wir Kindergeld sowie Elterngeld beantragt. Die Anträge sind endlich durch.

Zur Situation ich wohne mit meinem Freund zusammen, er geht ganz normal Arbeiten ist aber Momentan auf ca. 900€ gepfändet. Ich bekomme für die kleine die 154 Kindergeld sowie ca. 700 an Elterngeld.


Besteht die Möglichkeit einen Kinderzuschlag zu beantragen ?
Kann ich Wohngeld bekommen oder ALG II ??

Blicke da nicht so wirklich durch; meine mich entsinnen zu können, dass wenn mal Wohngeld bekommt KEIN ALG II beziehen zu können ??

Danke schon mal für die Hilfe im vorraus
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  #2  
Alt 02.11.2008, 05:51
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Registriert seit: 28.11.2007
Beiträge: 2.959
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Hallo Stern85!

Glückwunsch,aber sorry das ich es frage: Wieso eigentlich kann ich???????

Du und der Vater Deines Kindes siet nicht nur gemeinsam als Eltern für den Wonnepropen verantwortlich,
Ihr seit jetzt auch eine Bedarfsgemeinschaft und wenn ich das so lese, denke ich das da irgendeine Meldung gegenüber dem Amt aussteht, nur mal so als Vorwarnung- denn hier lesen auch ARGE Mitarbeiter mit und ganz ehrlich gesagt erweckt Deine Anfrage den Eindruck das "DU" den Bezug von Leistungen alleine, quasi ohne Deinen Freund als zur Bedarfsgemeinschaft zugehörig, ausschöpfst.

Kann aber auch nur so rüber kommen, aber selbst das könnte ja für Ärger sorgen!

Also Du, der Papa des Kindes (Freund) und der Wonnepropen bilden jetzt die Bedarfsgemeinschaft und dem Zufolge müsst Ihr die Leistungen gemeinsam beantragen, nicht Du alleine.

Die ARGE muss informiert sein wenn Dein Freund bei Dir in der BG lebt, wenn nicht kann Dich das den gesamten Leistungsbezug kosten,sogar rückwirkend!

Hoffe das ist jetzt klar! Also Mitwirkungspflicht / Meldepflicht nicht vergessen, umgehend!

Gruß
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  #3  
Alt 02.11.2008, 11:30
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Registriert seit: 31.10.2008
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Beiträge: 4
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Sorry für die etwas dämlich Formulierung

Wollte einfach nur wissen, ob uns noch etwas von den og. leistungen zusteht. Bisher bekomme ich halt das elterngeld und er geht normal arbeiten. Also beziehe ich KEINE weiteren Leistungen und wenn ich Anträge stelle muss ich Ihn mit angeben das ist mir schon klar. Die Frage die sich für mich stellt WAS kann ich/ können wir noch beantragen ?? Aber trotzdem Danke für deinen Hinweis
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