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was steht uns zu mit Kind

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  #1  
Alt 14.08.2009, 12:15
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Registriert seit: 12.08.2009
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 9
Standard was steht uns zu mit Kind

Hallo,

ich erkläre erst mal meine Situation:

Ich 19 Jahre werde in einem Monat 20, mache eine überbetriebliche Ausbildung zur Verkäufer (die endet aber im Januar 2010)bekomme 325,50 euro lehrgeld. Wohne noch zu hause bei meiner mutter+ stiefvater+ 3 geschwister ( eltern leben auch amt)

Mein Freund ( sind Verlobt) wird im Januar 24 Jahre alt, macht ab Montag dem 17.08.09 seine lehre bei der JBH für 3 Jahre ca. ( einkommen beträgt von ihm 310 euro monatlich + 164 euro Kindergeld) er lebt zur zeit noch zu hause wo er es aber nicht mehr aushält, da seine mutter nur stress macht.

So wie es aussieht bin ich schwanger.

Was steht uns zu?????
wer kann mir helfen???

danke für eure antworten.....wäre sehr nett von euch

gruß blondi
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  #2  
Alt 14.08.2009, 12:38
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Beiträge: 799
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Hallo!

Mit dem Kind habt ihr dann Anspruch auf eine angemessene Wohnung. Je nach Landkreis sollte die Miete zwischen 500 und 550 Euro warm dein. Der Hartz4-Regelsatz für euch drei wäre dann 861 Euro sowie 300 Euro anrechnungsfreies Mutterschaftsgeld für 12 Monate. Von den 861 Euro abgezogen würden dann die Kindergeldzahlungen. Müsste dann 3 mal sein, fürs Baby, für den Freund und du selbst solltest ja auch noch Kindergeld erhalten.
Unterhalt von den Eltern zählt auch als anrechenbares Einkommen. Da aber deine Eltern(Stiefvater und Mutter) vom Amt leben, brauchen die nichts zahlen. Solltest du die Ausbildung beenden, wäre dein leiblicher Vater auch von der Unterhaltszahlung entbunden. Nun stellt sich die Frage, ob dein Freund Unterhaltsansprüche gegen seine Eltern hat. Wenn ja wären auch sie als Einkommen anrechenbar.

Habe ich was vergessen?
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #3  
Alt 14.08.2009, 14:22
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Hi schrader170,

vielen dank. das hilft mir schoneinmal weiter.

so sein vater ist verstorben...soviel wie ich weiß soll er den nächsten wochen noch diese weisenrente bekommen...aber wie viel weiß ich nicht? wird die den angerechnet????

seine mutter lebt auch seit vom amt.

wie viel cm² darf den die wohnung ca. haben??? also bestimmt eine 3 zimmer wohnung oder???

so da das der erst auszug von uns beiden ist, stehen uns da nicht noch die erstausstattung für die wohnung zu? ( Betten, Küche, Schränke...) so und natürlich noch etwas für das kind!?
und habe ich nicht noch anspruch auf umstandsmode...????
da ich ja kein geld habe wovon ich mir dies leisten könnte...da mein lehrgeld ja zu hause bis auf 100 euro angerechnet wird....

ich würde echt noch gerne wissen, was ich alles zum start "ins neue leben" =) von denen bekomme und wofür ich selbst sorgen muss. deshalb stelle ich diese vielen fragen an euch...

da ich wirklich nicht die finanziellen lagen habe um mir diese erstaussttaungen...zu besorgen...

würde mich echt über eure antworten weiterhin freuen.

MFG blondi
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  #4  
Alt 14.08.2009, 15:28
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Die Wohnungsgröße müßtet ihr bei euerer ARGE erfragen.Ein Baby hat aber noch keinen Anspruch auf eigenen Wohnraum da man davon ausgeht das das Kind anfangs im Schlafzimmer der Eltern untergebracht ist.Das müßtet ihr dann genau mit einem SB ansprechen damit ihr wenn das Kind etwas größer ist nicht nochmal umziehen müßt.Die Erstaustattung der Wohnung müßt ihr auch beantragen aber da gibt es nicht soviel so das es nur für gebrauchte Sachen reichen wird bzw. ihr erstmal das Notwendigste kauft und den Rest dann nach und nach.Fürs Kind kannst du auch die Erstaustattung beantragen.
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  #5  
Alt 14.08.2009, 15:46
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Hallo!

Ja, die Halbweisenrente zählt als anrechenbares Einkommen. Wird aber auch nur bis zum 27. Lebensjahr bezahlt.
Die Wohnung sollte als Richtwert 75 m² nicht übersteigen und wie ich schon schrieb, je nach Landkreis bis zu etwa 550 € kosten dürfen.
Dass ein Säugling noch keinen Wohnraumanspruch hat, ist nicht richtig. Das Sozialgesetzbuch nennt dabei "Personen" im Haushalt - nicht "Personen ab Lebensalter xy". Auch im Leistungsbescheid wird ein Baby ab Geburt als "Person" einberechnet und benötigt entsprechend auch als Person der Bedarfsgemeinschaft Wohnraum. (siehe z.B.Urteil Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen, 17.10.2006, Az. L 6 AS 556/06 ER: "Einem Kind steht unabhängig von seinem Alter ein eigenes Zimmer zu, da sich der Wohnraumbedarf nach den Verwaltungsvorschriften zur Förderungswürdigkeit im sozialen Wohnungsbau bestimmt.
Auch auf Erstausstattung habt ihr einen Anspruch, der in jeder Kommune unterschiedlich hoch ist. In Bochum ist es so:

Zitat:
Für die Definition der Wohnungserstausstattung sind die Kommunen zuständig. Jede Kommune entscheidet da für sich. (Bochum z. B. 800 – 1000 Euros nach mit Liste einzeln zu beantragenden Gegenständen; dann wird nach Otto-Versandkatalog berechnet, vieles allerdings nur "gebraucht".) Einen Antrag zu stellen, sollte immer in Betracht gezogen werden. Mehr als eine Ablehnung kann daraus nicht resultieren.
Für euch sollte es etwas mehr als die 1000 Euro sein.

Baby und Schwangerschaft:

Auch hier wird je nach Kommune entweder ein Pauschalsatz gezahlt oder man muss eine Aufstellung der Sachen machen, die gebraucht werden. Frage also bei eurer zuständigen Arge nach.
Ich kann hier mal was reinkopieren, wie es in Berlin ist:

Zitat:
Schwangerschaftskleidung 142,- €
Für die Erstausstattung anlässlich der Geburt eines Kindes ist folgende Pauschale zu gewähren:
Babyerstausstattung: 310,74 €
Die Pauschale für die Babyerstausstattung ist rechtzeitig, d.h. 2 bis 3 Monate vor dem errechneten Entbindungstermin zu gewähren und deckt neben dem Bekleidungs- und Hygienebedarf auch die Bettenausstattung des Kindes ab. Die Pauschale für die Babyerstausstattung ist auch ab dem zweiten Kind unabhängig vom zeitlichen Abstand der aufeinander folgenden Geburten in voller Höhe zu gewähren.
Zusätzlich zur Pauschale für die Babyerst-ausstattung sind als Erstausstattung anlässlich der Geburt folgende Bedarfe zu decken:
Kinderwagen( gebraucht) mit
Matratze ( neu): 100,- €
Kinderbett (gebraucht) mit
Matratze (neu): 100,- €
Hochstuhl: 15,- €
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Geändert von Schrader170 (14.08.2009 um 15:58 Uhr)
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  #6  
Alt 16.08.2009, 16:02
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vielen dank für euren weitern tipps.

ich muss mich mal genau hier erkundigen wie es mit den zahlungen in düsseldorf bei der arge ist, da wie ihr sagtet es unterschiedlich gehand habt wird.
( ich wohne in düsseldorf...)

von meinem leiblichen vater, erhalte ich eh keinen unterhalt, da er nur ein geringes einkommen hat.#
aber ich habe mal gehört das man doch diese 300 euro bis zum 3. lebensjahr bekommt für das kind?! war bei meiner kleinen schwester nämlich auch so, als sie 3 jahre wurde hat meine mutter keine 300 euro mehr für sie bekommen.?!
wird das heute nur noch bis zum 1. lebensjahr gezahlt??????

so...ich glaube ich weiß nun schon einmal das wichtigste....falls mir wieder was einfällt werde ich es einfach hier reinsetzen und auf eure antworten warten.

Vielen dank.
gruß blondi
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  #7  
Alt 16.08.2009, 16:36
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Hallo!

Ich habe oben Mutterschaftsgeld geschrieben. Meinte aber Elterngeld:

Zitat:
Nicht berufstätige Mütter und Väter, beispielsweise Arbeitslose, erhalten ein Mindestelterngeld von 300 Euro, das ein Jahr lang gezahlt wird. Sie erhalten das Elterngeld zusätzlich zum Arbeitslosengeld II oder zur Sozialhilfe. Es wird nicht auf die Unterstützungsleistungen angerechnet
Mutterschaftsgeld:

Zitat:
Für Schwangere, die als Angestellte arbeiten, gelten laut Mutterschutzgesetz Zeiten, in denen sie nicht arbeiten müssen bzw. dürfen: sechs Wochen vor und acht Wochen (bei Früh- und Mehrlingsgeburten: zwölf Wochen) nach der Geburt Ihres Babys. In dieser Zeit erhalten Sie Mutterschaftsgeld.
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Schrader

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  #8  
Alt 18.08.2009, 11:35
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ok vielen dank.

aber wieso hat meine mutter für meine kleine schwester 3 jahre lang 300 euro bekommen?
das würde mich ja interessieren und wieso das heute nur ein jahr lange ist....?! blicke da grad nicht ganz durch.....

Blondi
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  #9  
Alt 18.08.2009, 11:57
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Früher gab es das Erziehungsgeld was über zwei Jahre gezahlt wurde und meistens gab es dann noch das Landeserziehungsgeld was auch nochmal ein Jahr gezahlt wurde.Jetzt mit der Einführung des Elterngeldes gibt es zwar mehr Geld unter der Vorraussetzung das du gearbeitet hast aber es gibt das Geld eben nur noch ein Jahr.Für Sozialgeldbezieher und Frauen die nur wenig verdienen ist es mit diesem Elterngeld nicht unbedingt besser geworden.
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