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#1
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ich habe mich heute in der internetseite belesen...doch ich bin keineswegs bei dieser frage schlauer geworden.
![]() was beim kindergeld als einkommen angerechnet/berechnet wird ? ich bezog in dem ausbildungszeitraum aug.2006 bis juli 2009: Bafög, was auch ab 2009 den betreuungsbedarf/zuschuss(ca.113euro) für mein kind beinhaltet ?? aug.2006- juli 2007= 341euro aug.2007-juli 2008=340 euro aug.2008- juni 2009= 517 euro unterhaltvorschuss (für meinen sohn)?? 2006=111 euro 2007=109 euro 2008= 125 euro 2009=117 euro hartz 4 *zw.230 und 250 euro (auch für meinen sohn, ich bekam keine leistung)?? halbweisenrente *zw.108 und 109 euro (bekam ich)?? und das kindergeld was meinem sohn zu steht??? 2006/07/08 154 euro ab 2009 164 euro ich seh da wirklich nicht durch!!! ![]() ![]() dadurch das sich die bezüge fast jedes jahr und bei der arge monatlich ändern, ist es sehr komplieziert. doch um so mehr ich mich im internet informiere, um so mehr geb ich die sache auf. nur kann es halt nicht verstehen warum meine ehemalige klassenkamerdin, die selbst alleinerziehend ist und die bezüge wie bafög+betreuungsbed./zusch., hartz4 u. kd.-geld für ihr kind, wenn nicht sogar den U.vorschuss in anspruch nahm, IHR kindergeld bekam!!???? ich danke schon jetz im vorraus für informative und hilfreiche antworten. liebe grüße Geändert von ulli23 (23.08.2009 um 22:14 Uhr) |
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#2
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Beim Kindergeld gilt das als Einkommen was du verdienst.Den Unterhaltsvorschuß bekommst du ja nicht für dich sondern für deinen Sohn.Normalerwiese müßtest du bei deinem Einkommen Kindergeld für dich bekommen.Frag doch einfach in der Familienkasse nach bzw.stell einen Fortzahlungsantrag.
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