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Welche Leistungen im 3.Erziehungsjahr?

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  #1  
Alt 18.08.2011, 12:31
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Registriert seit: 18.08.2011
Beiträge: 1
Frage Welche Leistungen im 3.Erziehungsjahr?

Hallo zusammen!

Ich muss ein bisschen ausholen und mal meine Situation erklären:
Geburt Sohn: 11/2009,
Elternzeit 2 Jahre, vorher Vollzeitstelle in kleinem Betrieb,
Ich habe vorgehabt wieder arbeiten zu gehen, wenn mein Sohn 2 Jahre alt wird. Nun bin ich aber wieder schwanger, ET 03/2012.
Mein Arbeitgeber würde meine Schwangerschaftsvertretung nicht für 8 Wochen kündigen, um mich für 8 Wochen einzustellen. DENN: 11/2011 würde ich wieder arbeiten, jedoch nur für 8 Wochen, weil danach mein neuer Mutterschutz beginnt...
Nun wurde mir von der ARGE mitgeteilt, dass mir nach dem Elterngeld für meinen ersten Sohn kein ALG o.Ä. zusteht, weil ich ja einen Arbeitsvertrag habe. Ich müsste also die Zeit ohne Sozialleistungen überbrücken, bis ich Elterngeld für das neue Kind bekomme (mein Mann verdient und arbeitet voll), oder für die 8 Wochen wieder bei meinem Arbeitgeber anfangen.
Mir wurde geraten, mich von meinen Chefs kündigen zu lassen (nicht selbst kündigen wg.Sperrfrist), damit ich wenigstens für diese 8 Wochen ALG bekommen würde. Gleichzeitig müsste ich aber auch Bewerbungen schreiben, mich um eine Tagesmutter kümmern und neue Jobs annehmen - für NUR 8 Wochen!!
Bin ein bisschen verzweifelt, weil auch die Mitarbeiter der ARGE nicht genau wussten, wie man in meinem Fall verfährt. Und: Wer stellt denn eine schwangere Frau für 8 Wochen noch ein?

Hat jemand ähnliches erlebt?
Außerdem wurde mir gesagt, dass ich nicht mehrere Jobs ablehnen dürfte, sonst würde ich auch eine Sperre bekommen. Ich muss also nicht nur eine Tagesmutter finden, sondern zusätzlich noch eine, die hochflexibel ist und sich nach den Jobs von der ARGE richtet - ich weiß nicht, wie das alles gehen soll...
Kinderzuschlag bekommen wir nicht, da mein Mann hierfür "zu viel" verdient. Was könnte ich noch beantragen (und wo)?

Bin für jeden Tip dankbar, da ich noch nie Arbeitslos - bzw -suchend war und mich mit den ganzen Ämtern rein gar nicht auskenne!
Vielen Dank schonmal
Paula85
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  #2  
Alt 18.08.2011, 15:05
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 15.02.2011
Beiträge: 312
Standard

Also wir hatten das hier bei uns auch. Die Kollegin ist wirklich für sogar nur "6" Wochen wieder gekommen. Ich weiß ja nicht, wie das mit dem Mutterschaftsgeld läuft. 6 Wochen vorher und 8 Wochen hinterher bekommt man ja quasi volles Gehalt. Ich würde mich mal richtig beraten lassen. Am besten, du gehst zum Arbeitsamt. Der Chef kann nicht sagen, dass du nicht für die Zeit zurückkommen darfst. Du bist schwanger und hast Kündigungsschutz.
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  #3  
Alt 18.08.2011, 16:31
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
Standard

Also zunächst müßte dein Arbeitgeber dich wieder einstellen wenn auch nur für acht Wochen denn du hast ja einen verbindlichen Arbeitsvertrag.Wie er das in der Zeit mit deiner Aushilfe regelt ist die Sache deines Chefs.Ich würde mir an deiner Stelle reichlich überlegen ob du dich kündigen läßt denn dein zweites Kind wird in einer absehbaren Zeit auch so groß sein das du wieder arbeiten könntest und dann eine neue Stelle zu finden mit zwei Kindern wird nicht gerade leicht sein.Ich denke die Möglichkeit dein Kind kurzfristig bei einer Tagesmutter unterzubringen sollte nicht so schwierig sein.
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  #4  
Alt 18.08.2011, 20:52
Marmota
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Letztendlich hast du nur die Wahl zwischen Verlängerung der Elternzeit oder in den 8 Wochen arbeiten gehen.

Bei ersterem hättest du kein eigenes Einkommen. Anspruch auf ALG I besteht nicht, da Elternzeit. ALG II dürfte am zu hohen Einkommen deines Mannes scheitern.

In den 8 Wochen zu arbeiten, kann dir dein Chef nicht verwehren. Außerdem hast du sowohl 2011, als auch 2012 einen Urlaubsanspruch (ob voll oder nur anteilig, weiß ich leider nicht). Netto gesehen arbeitest du somit weniger als 8 Wochen.

Zitat:
Zitat von Paula85 Beitrag anzeigen
Mein Arbeitgeber würde meine Schwangerschaftsvertretung nicht für 8 Wochen kündigen, um mich für 8 Wochen einzustellen.
Sofern das nicht nur eine leere Drohung von ihm ist um Geld zu sparen, darfst du es nicht zu deinem Problem machen.

Deine Vertretung dürfte Anspruch auf ALG I haben, wäre also abgesichert. Vielleicht macht er es auch gar nicht wahr. Immerhin hat er das Risiko, dass du ein Beschäfigungsverbot erhälst und die Stelle unbesetzt ist. Er weiß dass er nach 8 Wochen ohnehin wieder jemanden braucht. Warum also die bewährte Kraft verlieren? Und, und, und ...

Wie gesagt, dass ist sein Problem und seine Entscheidung und sollte dich nicht in deiner Entscheidung beeinflussen.

Zitat:
Zitat von Paula85 Beitrag anzeigen
Mir wurde geraten, mich von meinen Chefs kündigen zu lassen (nicht selbst kündigen wg.Sperrfrist), damit ich wenigstens für diese 8 Wochen ALG bekommen würde.
Arge = ALG II
Agentur für Arbeit = ALG I

Erster Ansprechpartner für eine Kündigung wäre also die Agentur für Arbeit und nicht die Arge. Außerdem zeugt der Rat von mangelnder Rechtskenntnis.

Als Schwangere hast du Kündigungsschutz. Eine Kündigung setzt also deine Einverständnis (z.B. Aufhebungsvertrag) oder Verschulden voraus, was zu einer Sperrzeit beim ALG I führen dürfte.
Sperrzeiten beim ALG I führen automatisch auch zu einer Sanktion beim ALG II. Aber letzteres dürfte für dich ohnehin nicht in Frage kommen.

Du kannst nur verlieren. Kein ALG I jetzt und keinen Job in 2-3 Jahren.
Dasselbe gilt für eine Kündigung deinerseits.

Zitat:
Zitat von Paula85 Beitrag anzeigen
Was könnte ich noch beantragen (und wo)?
ALG I -> kein Anspruch
Kinderzuschlag -> nach deiner Aussage, zu hoher Verdienst des Mannes
ALG II -> vermutlich zu hoher Verdienst (siehe Kinderzuschlag)
Wohngeld -> vermutlich zu hoher Verdienst (siehe Kinderzuschlag), aber Versuch kostet nichts
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