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Wichtige Frage! Pflegemutter nimmt sich zu viel raus?!

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  #1  
Alt 28.04.2011, 23:14
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Beiträge: 38
Standard Wichtige Frage! Pflegemutter nimmt sich zu viel raus?!

Ich fasse mich kurz da ich im Moment kurz vorm explodieren bin. Diese Sache geht nicht um mich sondern um meine Freundin, welche seit einigen Jahren bei einer Pflegefamilie ist.
Der Fall ist der folgender:
Meine Freundin ist 18 Jahre alt und beginnt im September eine Ausbildung als Chemielaborantin. Momentan bekommt sie 50€ Taschengeld von ihrer Pflege"mutter", da das Kindergeld und alle anderen Zuschüsse des Jugendamtes an diese gehen.
Von diesen 50€ wird sie gezwungen ihre Hygienesachen selbst zu kaufen (5-10€ im Monat also wenn ich halbwegs realistisch rechne). NUN weigert sich die Pflegemutter jedoch auch die Monatskarte für meine Freundin zu bezahlen. Wir wohnen beide in Köln und durch ihre Krankengymnastik und Schule muss sie weiterhin auch mobil bleiben. Alles in allem bleiben von den verbleibenden 45-40€ im Monat nach Abzug der Monatskarte noch ungefähr 10-15€ imn Monat übrig.

Geht das mit rechten Dingen zu? Kann sich eine Pflegemutter welche Kindergeld, sowie Lohn- und Unterstützung vom Jugendamt bekommt so viel rausnehmen? Das kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen!
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  #2  
Alt 30.04.2011, 14:43
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Beiträge: 4.501
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Nein das ist so ganz sicher nicht in Ordnung.Deine Freundin sollte dies beim Jugendamt klären denn ihr steht ganz sicher ein Taschengeld zu welches sie für sich ausgeben kann.Da ist sie ja an einen Raffzahn geraten.
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  #3  
Alt 30.04.2011, 15:07
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
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Es gibt keinen festen Betrag, der für Taschengeld nach dem SGB VIII vorgesehen ist. Es soll jedoch ein "angemessener" Betrag gewährt werden:


Hier wird von 25,60 Euro gesprochen.


Turtle
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  #4  
Alt 03.05.2011, 10:23
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Beiträge: 4.501
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Sicher richtet sich das Taschengeld auch nach dem Einkommen der Eltern.In dem Fall hier geht es der Pflegemutter aber anscheinend nur um ihren eigenen Vorteil und das Kind ist ihr völlig egal.
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  #5  
Alt 03.05.2011, 12:47
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
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Also nach dem Einkommen der Eltern kann es sich nicht richten. Es sind ja nur die Pflegeeltern. Und die haben keine Unterhaltspflicht gegenüber dem Pflegekind. Das ist Sache des Jugendamtes.

Turtle
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  #6  
Alt 03.05.2011, 13:33
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 4.501
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Das mit den Eltern habe ich allgemein gemeint.Die Pflegeeltern sind sehr wohl für den Unterhalt des Kindes zuständig denn schließlich lebt es bei der Familie und sie bekommen dafür genügend Geld vom Jugendamt.Das das fast volljährige Kind dann ein Taschengeld erhält sollte eigentlich selbstverständlich sein.Allerdings gibt es leider genügend sogenannte Pflegeeltern denen es nur um das gezahlte Geld geht und nicht um die Kinder was sehr schade ist.
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  #7  
Alt 03.05.2011, 13:48
Erfahrener Benutzer
 
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Beiträge: 1.285
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Na, dass ein Taschengeld gezahlt werden muss, hatte ich ja schon verlinkt...

Turtle
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  #8  
Alt 03.05.2011, 14:19
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Beiträge: 4.501
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Habe ich schon gesehen.Ich denke mal das dieses Pflegemutter ganz genau weiß was sie alles bekommen kann und dementsprechend auch dafür sorgt das sie über alle Gelder verfügen kann.Das Mädchen müßte schauen das sie selbst einen Ansprechpartner findet der ihr hilft.
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