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1. Ausbildung habe ich Anspruch auf Unterhalt?

 
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  #1  
Alt 04.08.2008, 16:41
Alice Alice ist offline
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Registriert seit: 04.08.2008
Beiträge: 3
Standard 1. Ausbildung habe ich Anspruch auf Unterhalt?

Hallo

Ich bin 22 Jahre alt und habe 2005 mein Abiturgemacht und bin ein Jahr vorher schon inoffizell (ohne ummelden) mit meinem Freund zusammen gezogen (hab auf Minijob basis gearbeitet). Ab September fange ich meine erste Ausbildung an. Ich würde gerne wissen ob ich prinzipell einen Anspruch auf Unterhalt habe (und wenn ja wieviel ungefähr meine Eltern haben ca. 3000 € Netto) da ich bis jetzt keinen bekommen habe und es eigentlich immer zu knapp ist mit der Kohle , meine Eltern arbeiten beide und ich bekomme das Kindergelt.

Und falls jemand Ahnung hat meine Eltern machen für mich den Kinderfreibetrag geltend wie wirkt sich das aus bekommen sie Geld zurück von der Steuer oder wie genau läuft das?


Danke

Alice
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  #2  
Alt 04.08.2008, 23:42
sozialleistungen.info sozialleistungen.info ist offline
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Registriert seit: 29.04.2006
Beiträge: 90
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Hallo Alice,

während der 1. Ausbildung besteht grundsätzlich Anspruch auf Unterhalt, allerdings ist eine Ausbildungsvergütung, die Du vermutlich erhalten wirst, auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen.
Die Höhe des Unterhaltsanspruchs richtet sich nach diversen Faktoren (eigenes Einkommen, Einkommen der Eltern, weitere Unterhaltspflichten etc.). Näheres findest Du im Artikel zum Kindesunterhalt.

Gruß

Philipp
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  #3  
Alt 05.08.2008, 10:40
Alice Alice ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.08.2008
Beiträge: 3
Standard

Danke erstmal für die schnelle Antwort.

Den Absatz habe ich mir schon durchgelesen und habe mich am Studentenbeispiel orientiert demnach würde ich mit meinen ca. 450 € netto nach der Berechnung einen "Anspruch" auf 130 € klingt das realistisch? Ich kann es nicht einschätzen da wir bis jetzt uns ohne Unterhalt über Wasser halten konnten.

Alice
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  #4  
Alt 05.08.2008, 12:00
sozialleistungen.info sozialleistungen.info ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 29.04.2006
Beiträge: 90
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Hallo Alice,

wenn ich Deine Rechnung jetzt richtig verstehe würdest Du bei einem Bedarf von 640 € abzgl. deiner Ausbildungsvergütung / Einnahmen noch 130 € offenen Bedarf haben.
Das Kindergeld, das Du ja voll erhälst, wird bei volljährigen Personen ebenfalls auf den Bedarf angerechnet. Sofern dies in Deiner Rechnung schon enthalten ist, könnte der Betrag durchaus realistisch sein. Hast Du das Kindergeld von den voraussgetzten 640 € noch nicht in Abzug gebracht wird vermutlich kein offener Bedarf und somit auch kein Unterhaltsanspruch vorliegen.
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  #5  
Alt 05.08.2008, 19:52
Alice Alice ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 04.08.2008
Beiträge: 3
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Ich habe das Kindergeld schon abgezogen aber die 90 € Mehrbedarf angerechnet (so hab ich den artikel verstanden!?). Aber ich denke ich muss das ganze eh über das Bafög- Amt laufen lassen damit ich dann etwas schwarz auf weiß habe mit dem ich zu meinen Eltern gehen kann und ob ich dann was bekomme bezweifel ich noch.
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