Anspruch auf Kindergeld und Halbwaisenrente bei Auslandsaufenthalt

  • Hallo :)
    ich habe folgendes Problem: Mir wird leider nicht klar, ob ich einen Anspruch habe auf Kindergeld und Halbwaisenrente, wenn ich für ein Jahr nach Kanada gehe um da work and travel zu machen, obwohl ich dort kein Geld verdienen werde, sondern nur für Kost und Logis arbeiten werde. Ich habe meine Schule beendet, werde danach studieren, bin 23 Jahre alt und schwerbehindert. Aus dem Grund würde ich in Deutschland auf jeden Fall die Leistungen beziehen können ohne auch nur eine Ausbildung zu machen. Außerdem werde ich mir wahrscheinlich Teile des Aufenthaltes in Kanada als Praktikum anrechnen lassen könne was für mein Studium Grundvoraussetzung ist. Im Internet finde ich nur, dass man Kindergeld beziehen würde bzw. mein Vater sonlange er in Deutschalnd ist und ich in einem EU, EWR oder Drittstaat lebe, der ein Abkommen für soziale Sicherheit abgeschlossen hat. Woher weiß ich, ob das für Kanada zutrifft?
    Würde mich über Anregungen freuen bzw. über Ideen ob es Ansprechpartner für diese Problematik gibt, denn uns ist davon abgeraten worden direkt beim Amt nachzufragen.
    LG

  • Während Work & Travel besteht weder Anspruch auf Kindergeld noch auf Halbwaisenrente.


    bin 23 Jahre alt und schwerbehindert. Aus dem Grund würde ich in Deutschland auf jeden Fall die Leistungen beziehen können ohne auch nur eine Ausbildung zu machen.


    Die Behinderung muss der Grund dafür sein, dass du deine notwendigen Lebensbedarf nicht decken kannst (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG). Ein hoher Grad der Behinderung reicht allein nicht aus, um Anspruch auf Kindergeld und Halbwaisenrente zu haben.


    Dein Plan ein Jahr Work & Travel in Kanada zu verbringen, vermittelt nicht den Eindruck, als wärst du aufgrund deiner Behinderung außerstande dich selbst zu unterhalten.

  • Hallo Tambo,


    also ich habe unter anderem das H als Merkzeichen im Ausweis und bin blind. das heißt ja eh, dass ich auf Assistenz angewiesen bin und es ist schon ätzend genug, dass da nichts entsprenchendes gewährt wird. Und ich wüsste bei der Kindergeldgeschichte eben nicht warum das nicht gehen würde, eil mein Vater ja in Deutschland ist.


    LG