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Bafög vs. Unterhaltsrecht

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  #1  
Alt 25.06.2010, 01:24
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Registriert seit: 25.06.2010
Beiträge: 4
Frage Bafög vs. Unterhaltsrecht

Guten Tag,

ich formuliere es mal kurz und knapp

Wenn ein Student nicht mehr Zuhause wohnt und
bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat,
auf dem 2. Bildungsweg das Abi nachgeholt hat und nun studiert

müssen seine Eltern Unterhalt zahlen, sie haben ja bereits eine Ausbildung bezahlt, oder steht ihm ohne 6 Jahre gearbeitet zu haben Elternunabhöngiges Bafög zu?

Vielen Dank im Voraus!
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  #2  
Alt 25.06.2010, 20:38
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Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
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Eltern, die ihrem Kind bereits eine Ausbildung ermöglicht haben, sind nicht weiterhin zu irgendwelchen Unterhaltsleistungen verpflichtet, selbst dann nicht, wenn "Kind" noch nicht 27 Jahre alt. Ob es nun überhaupt Bafög gibt, wenn man schon eine fertige "Ausbildung" hat, weiß ich nicht, aber dazu gibt es hier oben in der Menueleiste einen ExtraUnterpunkt "Bafög" oder sonstige Sozialleistungen und auch ein dazugehöriges Forum, in dem du vielleicht eher deine Antwort bekommen könntest.
Gruß. Lirafe
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  #3  
Alt 30.06.2010, 00:12
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 25.06.2010
Beiträge: 4
Standard

Hallo Lirafe,

vielen Dank für deine Antwort
Es wurde schon Bafög beantragt und der Studet ist förderungsfähig, allerdings sollen seine Eltern ca 450€ an Unterhalt zahlen,100€ Bafög vom Amt...trotz Ausbildung...

Das Sachbearbeiter bezieht sich nur auf das Ausbildungsförderungsgesetz, nun wäre es schön zu wissen, welches Gesetz^^ mehr Gewicht hat, bzw wo man es evtl nachlesen kann...da die Eltern auch nicht zahlen sollen.

Falls jemand noch einen Tip oder eine kleine Anmerkung hat, es wäre sehr hilfreich, danke!!!
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