Barunterhaltsrückstände

  • Hallo,


    in den letzten 5,5 Jahren lebte meine noch 16 jährige Tochter in meinem Haushalt. In dieser Zeit zahlte die Mutter des Kindes kaum Unterhalt, sodass ein Unterhaltsrückstand von über 10000 Euro zusammen gekommen ist. Zur Zeit läuft eine Gehaltspfändung. Da das Jugendamt die Beistandschaft beendet hat, gab das Amt mir den Hinweis, dass der Unterhaltsrückstand der Tochter zusteht. Das Jugendamt darf die pfändbaren Beträge nicht vereinnahmen. Ich sollte mich mit der Mutter einigen, wie mit dem Geld verfahren werden sollte. Wenn das Geld die Mutter bekommen sollte, weil das Kind bei ihr lebt, so könnte man sich die Pfändung sparen. Was kann ich tun, um das Geld für meine Tochter zu sichern?

  • Hallo,


    ich sehe es nicht so, dass die Unterhaltsrückstände dem Kind zustehen.


    In den 5,5 Jahren, in denen das Kind bei Dir lebte, hast Du nicht den vollen Unterhalt bekommen. Demnach bist Du in Vorauslage getreten, soll heißen, Du hast den Unterhalt für das Kind geleistet. Daher würde ich den Standpunkt vertreten, dass der rückständige Unterhalt an Dich ausgekehrt werden müsste.


    Solltest Du auf das Geld nicht angewiesen sein, würde ich darauf bestehen, dass es auf ein Konto gezahlt wird, auf das die Tochter ab Volljährigkeit, alleinigen Zugriff hat.


    LG chico

  • Ich sehe es genauso wie Chico. Du hast für den Lebensunterhalt gesorgt. Allerdings finde ich nicht, dass eure Tochter schon ab Volljährigkeit über das Geld verfügen sollte. In diesem Alter haben die Kinder oft noch kein Verhältnis zum Geld. Meine Eltern haben mir zum 27. Geburtstag einen Umschlag mit Geld überreicht. Das war eine Versicherung, die sie für mich abgeschlossen hatten. Was soll ich dir sagen, ich habe mich riesig gefreut. In dem Alter konnte ich das Geld richtig schätzen. Also wenn du das Geld für deine Tochter anlegen willst, würde ich es zweckgebunden (Führerschein, Einrichtung 1. Wohnung) oder aber so, dass du selbst bestimmen kannst, wann das Geld deine Tochter bekommen soll.