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Betreuung erschwert Erwerbstätigkeit

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  #1  
Alt 28.11.2011, 22:12
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Registriert seit: 28.11.2011
Beiträge: 2
Böse Betreuung erschwert Erwerbstätigkeit

Hallo, habe folgendes Problem und hoffe hier auf hilfreiche Tips.
Ich bin Vater eines 3,5 jahre alten Sohnes, der seit einigen Monaten nicht mehr bei mir lebt.
Ich leiste natürlich den Barunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle.
Ich habe kein Sorgerecht, nehme aber das Umgangsrecht an ca. 15 Tagen, inkl.Übernachtung, im Monat war. Meine Expartnerin,also seine Mutter,schreibt mir die Zeiten bzw. Termine ziemlich rigiede vor.
Mein Problem ist nun das ich dadurch an der ausübung meines Jobs behindert werde und so weniger Einkommen habe oder Betreungskosten entstehen würden.
Ist das zumutbar,wo ich doch den Barunterhalt leisten muss?
Kann ich diesen eventuell herabsetzen um sie so zur Vernunft zu bringen?
Danke für Eure Hilfe,
Trombond.
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  #2  
Alt 29.11.2011, 09:40
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2010
Beiträge: 310
Standard

Hallo Trombond,

- Die Kindesmutter hat deine Wirtschaftlichkeit nicht zu gefährden.
- Ihr betreibt was den Umgang/Betreung des Kindes angeht das sogenannt Wechselmodell, hierbei muß man genau Ausrechnen was noch an KU zu leisten ist

Falls die Mutter denkt sie kann dir vorschriften machen wie sie will, da liegt sie FALSCH, das KIND hat das RECHT auf umgang mit dir.

Aber geh vorsichtig vor um Situation nicht zuverschärfen.

Nach dem neuen Recht kannst du das Sorgerecht auch als nicht Verheirateter einklagen.

Ich würde dir nahelegen, einen Termin beim Jugendamt zu machen, und auch beim einem Anwalt für Familienrecht.

gruß Sundown
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  #3  
Alt 29.11.2011, 17:21
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Registriert seit: 28.11.2011
Beiträge: 2
Rotes Gesicht

Zitat:
Zitat von sundown Beitrag anzeigen
Hallo Trombond,

- Die Kindesmutter hat deine Wirtschaftlichkeit nicht zu gefährden.
- Ihr betreibt was den Umgang/Betreung des Kindes angeht das sogenannt Wechselmodell, hierbei muß man genau Ausrechnen was noch an KU zu leisten ist

Falls die Mutter denkt sie kann dir vorschriften machen wie sie will, da liegt sie FALSCH, das KIND hat das RECHT auf umgang mit dir.

Aber geh vorsichtig vor um Situation nicht zuverschärfen.

Nach dem neuen Recht kannst du das Sorgerecht auch als nicht Verheirateter einklagen.

Ich würde dir nahelegen, einen Termin beim Jugendamt zu machen, und auch beim einem Anwalt für Familienrecht.

gruß Sundown
Hallo Sundown!

Vielen Dank für Deine Antwort,hat mir wirklich geholfen.
Das Jugendamt kann mir leider nicht helfen wenn die Mutter nicht zur Zusammenarbeit bereit ist.
Auf den Anwalt wirds wohl hinauslaufen, aber ist das so gut für meinen Jungen?
Sicher nicht.
Um das Sorgerecht werde ich aber auf alle Fälle kämpfen.

Gruß Trombond
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