Bitte um Hilfe!!!

  • Hallo,


    ich habe mich nun in dem Forum angemeldet, weil ich nicht mehr weiter weiß, und
    ich auch nicht mehr kann.


    Ich habe eine Tochter die den Unterhaltsvorschuss bekommen hat und nun das Jugendamt
    samt der Aktuellen Kosten haben möchte.


    Auf ein Mündliches Gespräch der Sachbearbeiterin, habe ich Ihr mitgeteilt das
    ich momentan nicht zahlen kann. Weil ich mich gerade erst Selbstständig gemacht
    habe und ich momentan nichts übrig habe.


    Habe Ihr dann alle Unterlagen von meinem Steuerberater zukommen lassen,
    Einnahmeüberschussrechnung und die Aktuelle Umsatzsteueranmeldung für das
    Quartal 4 von 2014.


    Es ist alles Offiziell von einem Steuerberater.


    Mehr oder weniger bezechtet sie mich das ich Lügen würde und das es Betrug sei.


    Sie möchte die Vermögungsuaskunft von einem Gerichtsvollzieher. Den Termin
    hätte ich Morgen, ich habe aber den Gerichtsvollzieher angerufen und ihm den
    Termin bei mir abgesagt, damit ich bei dem 2 Termin in Wiederspruch gehen
    kann.


    Die Vermögungsuakunft geerdet meine Existenz. Wenn der Eintrag in der Schufa
    steht bin ich Kreditunwürdig somit kann ich mein Geschäft auch gleich
    Schließen. :/


    Mein Anwalt hat dort hin geschrieben. Sie hat zurück geschrieben das die
    Unterlagen vom Steuerberater nichts aussagen würden und das sie auf die
    vermögungsauskunft besteht oder ich aber Monatlich 300 Euro an das Jugendamt
    Zahle plus den Aktuellen Unterhalt.


    Was kann ich tun??


    Viele Grüße
    :(

  • Hallo,


    also was die Dame vom Amt da fordert ist m.M.n. Quatsch. Ich glaube nicht, dass der GVZ mal eben so losläuft und eine vermögensauskunft einholt. In der Regel passiert das nur dann, wenn der GVZ zur Vollstreckung erscheint und die Eidesstattliche Versicherung abnimmt.


    Wie wäre es denn mit Einem Steuerbeschei vom Finanzamt. Solltest Du doch auch haben, oder?


    LG chico

  • Es ging darum das ich belegen sollte wieviel ich monatlich an geld habe.
    das habe ich getan, und das jugendamt glaubt mir nicht. den steuerbescheid von 2013 habe ich noch nicht.wenn es zur vermögungsauskunft beim gerichtsvollzieher kommt, gebe ich die unterlagen 1zu1 weiter. mir geht es um den eintrag in der schufa.