Erhöhung der Unterhaltszahlung

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe ein Problem und hoffe, hier kann mir jemand eine Info dazu geben:


    Aus erster Ehe habe ich einen Sohn (16) der bei meiner Exfrau lebt. Ich bin seit 2003 selbstständig und habe bisher monatlich 291,00 € Unterhalt bezahlt.


    Ich bin wieder verheiratet und habe aus dieser Ehe auch einen Sohn (5).


    Der Anwalt meiner Exfrau hat mich vor 4 Tagen angeschrieben und teilte mir mit, das sich die Unterhaltssätze nach der DDT geändert haben. Er schreibt mir auch, er geht davon aus, dass ich nur einer Person zum Unterhalt verpflichtet bin und dementsprechend eine Höherstufung in der DDT vorzunehmen ist.


    Er hat mich auch, ohne meine finanziellen Hintergründe zu kennen, einfach in eine Gehaltsstufe der DDT eingeordnet und verlangt jetzt bis zum 16.01.2009 die Nachzahlung des Differenzbetrages für Januar 2009 und meine dementsprechenden Einkommensnachweise bzw. Steuerbescheide (letzteres ist auch o.k). Falls ich den Differenzbetrag nicht bis zum vorgenannten Termin zahle, droht er mit gerichtlichen Schritten.


    Folgende Fragen habe ich dazu:


    Was bedeutet nur einer Person zum Unterhalt verpflichtet? Bin ich meinem Sohn aus der zweiten Ehe nicht auch zum Unterhalt verpflichtet, oder zählt das nicht?


    Warum eine dementsprechende Höherstufung in der DDT?


    Warum kann er mich einfach in eine Gehaltsstufe stecken ohne sich vorab zu informieren und dann daraus eine Forderung stellen und außerdem anschließend auch noch drohen, wenn diese Forderung nicht erfüllt wird??


    Ich verstehe das alles nicht. Ich bin gerne bereit auch weiterhin den Unterhalt für meinen großen Sohn zu zahlen und ich habe überhaupt kein Problem damit, dass sich diese Kosten erhöhen. Ich will es nur gerecht haben und außerdem verstehen, was dieser Anwalt sich dabei denkt. Leider ist eine Kommunikation mit ihm nicht möglich, da er und meine Exfrau sich persönlich kennen.


    Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand, auch vielleicht nur ansatzweise, meine Fragen beantworten könnte.


    Danke im Voraus!


    Willi