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#1
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Hallöchen,
ich habe auch eine Frage an euch. "Unsere" Tochter wohnt bei uns. Die Kindsmutter nimmt ihre Tochter alle 14 Tage von Freitag bis Sonntag zu sich. Sie ist zur Unterhaltszahlung verpflichtet, dieses wurde jetzt von Jugendamt durchgesetzt. Nun ist die Kindesmutter sauer und verlangt, das wir die Fahrkosten für die Kleine (Freitags, ansonsten hat die Mutter eine Umweltfahrkarte) übernehmen, ansonsten sollen wir die Kleine Ihr bringen. Gibt es hierfür eine Rechtsgrundlage ob wir für die Kosten aufkommen müssen. Vielen Dank |
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#2
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auf den kosten wird sie wohl allein sitzen bleiben müssen..jedenfalls war es bei mir so damals..
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..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
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