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frage bezüglich unterhalt.

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  #1  
Alt 17.10.2011, 20:56
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Beiträge: 1
Standard frage bezüglich unterhalt.

guten tag!
ich hoffe hier kann mir jemand helfen meine fragen bezüglich unterhaltes zu beantworten, folgende situation:
ich ( 24) mache zur zeit mein abitur in berlin nach und wohne deshalb seit kurzem bei meinem vater der eben in berlin wohnt. früher bei meiner mutter in karlsruhe, dann zwecks praktikum in stuttgart. (habe während dieser zeit nie unterhalt oder sonstwas bekommen). auf jeden fall ist die wohnsituation bei meinem vater alles andre als komfortabel, bzw meinen ansprüchen entsprechend, weshalb ich lieber in eine eigene wohnung bzw wg ziehen würde. nun bekomme ich von meinen großeltern monatlich 400 euro zur freien verfügung und will wissen ob ich überhaupt ein recht auf unterhaltszahlungen von meinem vater / meiner mutter habe sollte ich hier ein eigenes zimmer beziehen. er ist künstler und sie sekretärin. genaues einkommen kann ich nicht angeben.

würde mich auf antwort freuen, mfg.
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  #2  
Alt 18.10.2011, 07:20
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Registriert seit: 15.02.2011
Beiträge: 313
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Deine Eltern sind dir zwar unterhaltsverpflichtet (allerdings nur bis du deine 1. Ausbildung abgeschlossen hast). Die Form des Unterhalts kann von deinen Eltern frei gewählt werden. D. h. auch Kost und Logis sind Unterhalt. Da du bei deinem Vater wohnst, reicht das ja wohl. Im Übrigen geht es auch nicht danach, was deinen Ansprüchen genügt (allein dieser Satz spricht schon Bände), sondern danach was sich deine Eltern leisten können und wollen.
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  #3  
Alt 18.10.2011, 11:59
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2010
Beiträge: 310
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Hallo Spatz,

Birgit63 möchte wohl auf das Bestimmungsrecht raus,was besagt " Nur der wunsch nicht mehr bei den Eltern zu wohnen reicht nicht aus), allerdings kann man einem 24 jährigen nicht verübeln wenn er eine eigene Bleibe möchte.

Der Bedarf eines Volljährigen mit eigenem Hausstand beträgt derzeit 670€ inc. Kindergeld, da du ja 400€ schon bekommst+ Kindergeld würden deine Eltern höchtens jeder knapp 45€ zuzahlen müssen.

Allerdings steht noch im Raum ob du überhaupt noch Unterhaltsberechtigt bist!!!!!!!! Denn dann bekommst du garnix und müßt Bafög beantragen.
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  #4  
Alt 18.10.2011, 21:04
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 01.09.2011
Beiträge: 114
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HAllo spatz,

um Deine Situation besser beurteilen zu können,stell doch mal Deine bisherige Vita ein.

Abitur mit 24 ist schon ungewöhnlich. Was hast Du bisher gemacht?

LG chico
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