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#1
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Wir haben eine glückliche aber noch nicht sehr lange Fernbeziehung (Internet...) und leben daher noch nicht zusammen. Unser überraschender Nachwuchs , 3 Monate alt, lebt bei mir. Ich beziehe als Selbstständige Hartz-4, der Vater will Unterhalt zahlen, kann aber zur Zeit nicht. Beim Jugendamt wurde uns erst geraten, der Vater solle sich zur Zahlung bereit erklären, damit ich wenigstens einen Alleinerziehenden-Zuschuss bekomme. Jetzt verlangt die Arge den Nachweis der Zahlung, habe ich mangels Zahlung nicht. Deswegen muss ich jetzt Unterhaltsvorschuss beantragen, die nächste Sachbearbeiterin beim Jugendamt hat mir aber Streichung des Unterhaltsvorschusses und Betrugsanzeige angedroht, falls sie "mich mit dem Vater des Kindes zusammen in der Stadt sieht", weil ich dann ja nicht alleinerziehend bin. Dann würde auch der Alleinerziehendenzuschuss der Arge wegfallen. Also noch weniger Geld. Was kann man tun? Umziehen können wir beide zur Zeit nicht. Falls jemand wie in anderen Beiträgen meint: "sucht Euch doch Arbeit"- ich bin für alle vernünftigen Stellenangebote offen!
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#2
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Hallo!
Lass dich nicht verrückt machen, solange ihr nicht zusammen wohnt, wohnt ihr nicht zusammen. Du hast Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, der allerdings als Einkommen vom SGB II Anspruch abgezogen wird. Die Arge oder wer auch immer bei dir Alg 2 auszahlt, wird sich um die Unterhaltsheranziehung kümmern. Wenn der Vater nicht zahlen kann, werden die das feststellen. Der Alleinerziehungszuschlag steht dir auch auf jeden Fall zu. Viele Grüße |
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