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Habe ich (20) Anspruch auf Unterhalt von meinem Vater?

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  #1  
Alt 11.08.2009, 01:05
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 11.08.2009
Beiträge: 1
Frage Habe ich (20) Anspruch auf Unterhalt von meinem Vater?

Hallo,
ich bin 20 Jahre alt und studiere seit einem Jahr. Meine Eltern sind seit 8 Jahren geschieden und sie haben das gemeinsame Sorgerecht für meinen Bruder und mich. Ich bin bei meiner Mutter aufgewachsen, mein Bruder ist bei meinem Vater geblieben.
Da ja jedes Elternteil ein Kind behalten hat, war das Thema Unterhalt nie relevant. Seitdem ich allerdings studiere (ich wohne seitdem nicht mehr zu hause), reicht die Unterstützung, die meine Mutter mir geben kann, nicht mehr aus. Mein Antrag auf Bafög ist abgelehnt worden, da meine Eltern dafür zu viel verdienen würden.
Nun ist meine Frage, ob mein Vater (Beamter) mir verpflichtet ist Unterhalt zu zahlen?
Hinzuzufügen ist, dass mein Bruder noch bei ihm wohnt und sich in seinem zweiten Lehrjahr befindet.

Vielen Dank schonmal, für eure Hilfe!
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  #2  
Alt 11.08.2009, 08:23
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
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Hallo!

Ja, dein Vater ist bis zum Ende deines Studiums gemäß Düsseldorfer Tabelle für dich Unterhaltspflichtig. Aber deine Mutter übrigens auch!
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #3  
Alt 11.08.2009, 08:33
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Die Frage ist natürlich, wieviel deinem Vater, der deinen Bruder zu Hause schon "versorgt", also für ihn aufkommst, neben seinem Selbstbehalt noch übrig hat, um dir Unterhalt zahlen zu können. Hier oben im Forum gibt es den Unterpunkt Unterhalt. Wenn du ggf. in etwa weißt, was dein Vater verdient, kannst du dir ungefähr ausrechnen, ob für dich noch etwas übrig bliebe. Dasselbe trifft auf deine Mutter zu. Da das Bafögamt deinen Antrag abgelehnt hat, muß es also möglich sein, dass entweder beide, oder aber auch nur einer der beiden in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen. Vielleicht ergibt sich aus deinem Ablehnungsbescheid, also der Begründung dazu, wer von beiden das ist.
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