Ist Nichtzahlung von Unterhalt eine Straftat?

  • Hallo,
    folgender Sachverhalt...
    Ich habe zwei Töchter, beide sind volljährig und haben den Kontakt zu mir seit zwei Jahren komplett
    abgebrochen. Ich habe seit dem keinerlei Informationen. Seit einem Jahr habe ich die Unterhaltszahlungen eingestellt und habe jetzt eine Einladung zur Anhörung von der Polizei erhalten, wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Kann mir jemand Info geben....
    Danke im Voraus

  • Hallo,
    folgender Sachverhalt...
    Ich habe zwei Töchter, beide sind volljährig und haben den Kontakt zu mir seit zwei Jahren komplett
    abgebrochen. Ich habe seit dem keinerlei Informationen. Seit einem Jahr habe ich die Unterhaltszahlungen eingestellt und habe jetzt eine Einladung zur Anhörung von der Polizei erhalten, wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Kann mir jemand Info geben....
    Danke im Voraus


    § 170 Strafgesetzbuch
    Verletzung der Unterhaltspflicht


    (1) Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Kann also schon durchaus sein, dass eine Strafanzeige vorliegt.


    PS: Suchwort in Google "Unterhalt StGB" ergab so viele Treffer als Antwort....
    Z.B. der Väternotruf

  • Du solltest zu der Anhörung auf jeden Fall alle Unterlagen mitnehmen, die dokumentieren, was du vor Einstellung der Unterhaltszahlungen unternommen hast, um von deinen Töchtern Auskunft über ihre Ausbildung und ihr Einkommen zu erhalten. Deine Töchter haben nämlich auch Pflichten im Zusammenhang mit dem Unterhalt (u.a. § 1605 BGB).


    Sollten deine Töchter allerdings Unterhaltstitel haben, musst du zahlen solange diese in der Welt sind. Also die Töchter um Herausgabe bitten und, wenn das keinen Erfolg hat, auf Änderung klagen.

  • Hallo und guten Morgen,


    die Aussage mit den Bestehden Titel und weiterzahlen sehe Ich so nicht, denn man bedenke auch ein Titel rechtfertigt noch nicht den Anspruch auch Unterhalt.
    Unterhalt darf man/kann man nur solange fordern wie auch Anspruch besteht, sollte ohne Anspruch KU aus einem Titel gepfändet werden, ist derjenige der Pfändetet Schadensersatzpflichtig und muß sogar alle Prozesskosten tragen.


    Also die Frage sollte eher lauten was haben deine Töchter noch für einen Anspruch? Denn eine Anzeige wegen Unterhaltpflichtverletzung bring nichts wenn sie keine Unterhalt mehr fordern dürfen.