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Jobcenter fordert Vermögensinformationen

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  #11  
Alt 17.09.2011, 22:01
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Also das heißt, wenn die jetzt zu der Erkenntnis kommen dass nichts weiter zu zahlen ist/nichts weiter gezahlt werden kann (außer die momentan 180 Euro die bezahlt werden) - dann laufen da keine Rückstände auf? Nur darum gehts mir momentan - dass nicht plötzlich irgendwelche Rückstände vom Himmel fallen.
(Bei der Unterhaltsvorschusskasse gabs auch Rückstände welche aber glücklicherweise abgetragen werden konnten. Dabei soll es bleiben.)
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  #12  
Alt 04.12.2011, 19:02
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Ich poste bewusst in meinem alten Thread weil es genau um die Fortsetzung dieser Angelegenheit geht:

Der Kindsvater zahlt 180 Euro an das Jugendamt (welches es als Unterhaltsvorschuss an die Mutter zahlt). Das Jobcenter hat damals geprüft ob der Kindsvater darüber hinaus noch an das Jobcenter etwas zahlen muß (weil das JC den Unterhalt wohl aufstockt oder so - ich vermute es geht um die 92 Euro Differenz zur Düsseldorfer Tabelle).

Nun hat der Kindsvater eine Einkommensänderung: Er bekommt zukünftig von der BG eine Rente wegen einem Arbeitsunfall (ist aber weiterhin voll berufstätig). Nun gibts halt Erwerbseinkommen + Rente.

Auf dem damaligen Bescheid vom JC steht ja, dass sie quasi jetzt nichts fordern - man aber seine Einkommensänderungen melden muß.

Der Rentenbescheid ist jetzt am Samstag gekommen. Darin wird die Rente gewährt. Diesen Bescheid werden wir denen natürlich zukommen lassen (müssen). Nun bekommt er auch eine Nachzahlung - denn die Rente wird rückwirkend seit 15.08. gewährt. Es ist eine Nachzahlung von knapp 730 Euro entstanden.

Das Jobcenter kann, davon geh ich aus, für die Zukunft natürlich die 92 Euro verlangen. Aber: Kann das JC auch rückwirkend bis 15.08. Geld verlangen? Wir wussten selber nicht ob und wenn ja welche Erwerbsminderung zu erwarten ist, was das in Euro bedeutet. Das wissen wir seit Samstag. Wenn wir das jetzt also gleich melden - ist mit einer Rückforderung (wären so ca 330 Euro - meiner Berechnung nach) zu fürchten?
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