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#1
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Mal schauen ob mir hier jemand helfen kann.
Vor sieben Jahren ist meine Frau mit ihrer Tochter zu mir in die Schweiz gezogen. Anfangs hat der Kindsvater noch monatlich den festgelegten Betrag bezahlt, aber seit nunmehr drei Jahren geht gar nichts mehr. Ein gerichtlich beglaubigter Unterhaltsvertrag ist vorhanden, aber weder die Behörden in Deutschland noch in der Schweiz fühlen sich für diesen Fall verantwortlich. Wenn sich hier jemand findet, der in einem solchen Fall Erfahrung hat, dann bitte meldet Euch. Danke schon im Voraus Herzli
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#2
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Wenn sie einen gerichtlichen Titel, also ein Urteil oder dergleichen, hat, muss sie klagen. Das übernimmt niemand anderes für deine Frau. Dafür ist man selbst veranwortlich.
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