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Kindesuntehalt---Vater im Ausland

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  #1  
Alt 16.08.2009, 14:33
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Registriert seit: 16.08.2009
Beiträge: 2
Standard Kindesuntehalt---Vater im Ausland

Hallo lieber Forumer's
ein Fall sieht folgendes aus:

A wohnhaft in CH ist Vater von B (4 Jahre alt). B lebt mit C (Kindesmutter) in D.
A und C sind nicht verheiratet.
A wird nach neuer Berechnung vom Amt ca. 300 euros monatlich zahlen. Amt verlangt eine Titulierung durch deutsche Botschaft in Bern. A wird es gern machen.
A wird im kürze heiraten mit E (sie arbeitet nicht) und die beide werden zusammen wohnen. Ein Kind ist 'unterwegs'.
1) Kann der Betrag bzw die Titulierung sich ändern aufgrund dieserLebenssituation?

A ruft regelmässig sein Sohn (B). A fährt wenn die Zeit passt zu ihm (in Berlin).
A hat kein Sorgerecht, die Kindesmutter lehnt ab.
A ist oft frustriert bzw fühlt sich nicht wohl wenn er der Sohn besucht (Besuch mit Zustimmung der Mutter)
Grund. Die Kindesmutter lebt (unoffiziel) mit ihr Freund. Dieser reagiert oft komisch, und zeigt es.
Die Kindesmutter lebt von Hartz4.

2) Welches Vorgehen ist zu unternehmen?
Noch mal verhandeln? das Amt benachrichtigen? Obwohl ich kein Sorgerecht habe?

Ist es üblich dass, man kein Sorgerecht hat, aber zur Kasse geht? Verstehe das nicht!

Danke für Feedback und Vorschläge
ein trauriger Vater

ps sorry für schreibfehler: A ist Ausländer
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  #2  
Alt 16.08.2009, 15:32
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo Herr A!

Zitat:
Kann der Betrag bzw die Titulierung sich ändern aufgrund dieserLebenssituation?
Also nach deutschem Unterhaltsecht wäre es ganz eindeutig so. Und in der Schweiz wird es wohl auch so ähnlich sein.

Zitat:
Welches Vorgehen ist zu unternehmen?
Noch mal verhandeln? das Amt benachrichtigen? Obwohl ich kein Sorgerecht habe?
Nachverhandeln! Da hat C zunächst keinen Grund, sich darauf einzulassen. Die 300 Euro stehen erstmal und scheinen ihr in den Kram zu passen.
Das Amt benachrichtigen! Ja, das Jugendamt muss die Höhe deiner Unterhaltsleistung auf Grund deiner neuen familiären Situation neu berechnen. Das hat mit dem Sorgerecht nichts zutun.
Oder meintest du, das Amt benachrichtigen, dass sie Hartz4-Empfängerin ist und mit einen Partner inoffiziell zusammen lebt?

Zitat:
Ist es üblich dass, man kein Sorgerecht hat, aber zur Kasse geht?
Das ist nicht nur üblich, sondern sogar gesetzlich geregelt. Zudem: was willst du denn mit einem Sorgerecht, wenn du in der Schweiz lebst und der Bube in Berlin?
Aber da ihr nicht verheiratet gewesen seit, hast du keine Chance. Da müßte die Kindesmutter schon Verfehlungen anstellen.
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
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  #3  
Alt 16.08.2009, 18:50
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 16.08.2009
Beiträge: 2
Standard

Hallo Mr!
und besten dank für die prompte antwort.

Zitat:
Welches Vorgehen ist zu unternehmen?
Noch mal verhandeln? das Amt benachrichtigen? Obwohl ich kein Sorgerecht habe?

Nachverhandeln! Da hat C zunächst keinen Grund, sich darauf einzulassen. Die 300 Euro stehen erstmal und scheinen ihr in den Kram zu passen.
Das Amt benachrichtigen! Ja, das Jugendamt muss die Höhe deiner Unterhaltsleistung auf Grund deiner neuen familiären Situation neu berechnen. Das hat mit dem Sorgerecht nichts zutun.
Oder meintest du, das Amt benachrichtigen, dass sie Hartz4-Empfängerin ist und mit einen Partner inoffiziell zusammen lebt?


ich werde jungendamt benachrichtigen aufgrund der neuen lebenssituation.
wegen ihr freund, der mich fustriert...überlege ich zutiefst ob, ich der weitere schritten machen werde.

wegen sorgerecht; werde ich einfach vergessen. wichtig ist dass, das kind sich gut fühlt...

Grusse aus CH
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