Kindesunterhalt

  • Hallöchen :)


    Ich hätte gerne mal etwas gewußt wo ich denke das dies falsch berrechnet wurde von der Arge:


    Und zwar geht es um folgendes:


    Ich habe eine kleine Tochter die im März 6 Jahre alt wird, da sie von Geburt an ja Unterhaltsvorschuss bekommt fällt es mit Ihrem 6 Geburtstag weg. Nun weiß ich schonmal das die Arge dafür aufkommt, als ich aber den Bescheid der Arge sah wirkt es für mich das es nicht wirklich so ist , den erstens bekommt sie mit dem 6 Lebensjahr ja auch einen höhren Regelsatz von der Arge und das Unterhaltsvorschuss würde rein theortisch wenn es das noch gäbe auch steigen...


    Ich habe mal alles zusammen gerechnet von jetzt und von dem Bescheid ohne den Vorschuss und siehe da ich kann nur 50 Euro mehr verbuchen und es ist nicht ersichtlich was die arge an Unterhalt übernimmt..::eek:


    Ist es tatsächlich so oder liegt da doch ein fehler vor? Ich würde mich riesig freuen wenn mir da jemand helfen kann, möchte nicht unötig eine Welle machen wenn ich mir nicht 100%ig sicher bin das es falsch ist. Mir kommt es nur recht komisch vor..:confused:


    Und falls fragen sind Nein der Kindsvater kann nicht zahlen und will es auch nicht dafür tut er alles um davon unberührt zu bleiben. Kontakt besteht auch nicht....


    Also ich freue mich über jeden kleinen Tipp Rat etc.:)


    Vielen Dank schon mal im vorraus


    LG Steffi:

  • leider kann ich dir hier nicht helfen, will dir nur sagen das du eine der frauen bist die mir echt leid tun. dieser staat läßt frauen wie dich einfach hängen. er will kinder aber wenn der vater nicht dafür aufkommen kann, zieht er sich aus der affäre.

  • Hallo!


    Ich finde deinen Beitrag etwas wirr, aber ich hab folgende Erklärung.


    Du bekommst zur Zeit SGB II plus Unterhaltsvorschuss, der bei der Berechnung des SGB II als Einkommen angerechnet wird. Wenn der UV wegfällt, wird er natürlich auch nicht mehr als Einkommen angerechnet. Finanziell ändert sich für dich also nichts, ausser dem erhöhten Regelsatz für das Kind.


    Im übrigen ist nicht der Staat für Kinder zuständig, sondern erstmal die dazugehörigen Eltern. Es gibt gottlob in diesem Staat ein Netz, damit niemand ganz nach unten durchfällt. Diese Leistungen nannte man früher Sozialhilfe, heute heisst es anders, ist aber grundsätzlich das Gleiche. Das ist also was völlig anderes, als Sundown sagt, der Staat lässt Alleinerziehende hängen.


    Ich und mit mir viele andere Berufstätige finanzieren mit unseren Steuern viele fremde Kinder. Zusätzlich zu meinen eigenen, die ich auch alleine erziehe. Wenn also vom "Staat" gesprochen wird, bitte ich zu bedenken, dass dahinter immer die arbeitenden und steuerzahlende Bevölkerung steht. Und mal ehrlich, was hab ich mit fremder Leuts Kinder zu tun?


    Etwas oT, aber ich denke, die eigentliche Frage ist auch beantwortet.


    Viele Grüße

  • Hallöchen..


    wirr finde ich meinen Beitrag nun wirklich nicht r und das es früher Sozialhilfe war weiß ich auch. Weiß auch das Kindergeld und UVS als einkommen angerechnet wird...


    Und das Jugendamt hatte mir gesagt das die Arge für den Unterhalt dann aufkommt, wenn die nicht mehr zahlen..


    Und das ich nicht arbeite hat nichts damit zu tun das ich nicht will sondern das ich aus gesundheitlichen gründen meinen Beruf an den Nagel hängen mußte...


    Sicherlich hast du nichts mit fremden kindern am hut und wenn es nunmal so ist, das der Vater nicht zahlt denke ich sollte man nicht mir den schwarzen Peter unterschieben...


    Und ich weiß auch das hinter dem Staat der Steuerzahler sitzt den ich habe in meinem Leben schon viel an steuern gezahlt unter anderen auch für andere und so ist es nunmal nicht jeder sucht sich seine Situation aus ..


  • was hast du mit den kindern anderer leute zu tun? Ganz einfach sie bezahlen später deine und meine rente.

  • Hallöchen..


    wirr finde ich meinen Beitrag nun wirklich nicht wirr und das es früher Sozialhilfe war weiß ich auch. Weiß auch das Kindergeld und UVS als einkommen angerechnet wird...


    Und das Jugendamt hatte mir gesagt das die Arge für den Unterhalt dann aufkommt, wenn die nicht mehr zahlen..


    Und wo ist dann hier die Frage?
    Du bekommst für das Kind dann den vollen SGB II Satz ohne Anrechnung von Unterhaltsvorschuss.
    Ob die Arge das nun Unterhalt nennt, ist egal, es ist wohl so gemeint wie Lebensunterhalt.