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Kindesunterhalt

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  #1  
Alt 21.01.2012, 12:15
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Standard Kindesunterhalt

Hallo
Hab gestern Post vom Anwalt meiner Ex Freundin bekommen.
Musste meine Einkünfte darlegen,Et meiner Tochter ist der 18.1.2012.
Nun zu mir ich verdiene923,57 netto hab ein Stundenlohn von 7,89 wohne noch bei meinen Eltern die Harz4
beziehen um zur Arbeit zu kommen brauche ich ein Auto da ich Fahranfänger bin ist die Autoversicherung auch sehr hoch da zu kommt Mietsanteil und Kostgeld nun soll ich schon ab Dezember Unterhalt zahlen.
225,00€ und auch Erstausstattung fürs Kind.Dazu muss ich sagen das ich das Baby zimmer gut gebraucht und die Wiege gekauft habe und Bekleidung hat meine Ex von meiner Schwester bekommen. Meine Ex hat Gelder erhalten von Familie in not und hat dafür nur Kleinigkeiten gekauft.
Hatte mal vor langer Zeit beim Jugendamt angerufen und die meinten es würde wohl darauf laufen das sie Unterhaltsvorschuss bekommt da mein Einkommen zu gering wer was meint ihr dazu
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  #2  
Alt 21.01.2012, 12:22
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Beiträge: 2.291
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ja, du verdienst zu wenig, der eigenbehalt ist 950 euro. aber kümmere dich trotzdem um dein kind und unterstütze mutter und kind wo du kannst.
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  #3  
Alt 21.01.2012, 12:38
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Beiträge: 3
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aber warum schreibt ihr Anwalt ich muss 225,00€ bezahlen das Kind ist noch nicht mal auf der Welt und ich hab laut Anwalt
schon schulden bei ihr und soll bis zum 27 Jan.450,00€ zahlen
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  #4  
Alt 21.01.2012, 13:41
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Beiträge: 2.291
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hier der gesetzestext:

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1615l.html

hier ein recher:

http://www.rechner-unterhalt.de/

habe mal 920 netto eingegeben und bin auch auf ca. 220 euro gekommen. komisch!

hier die düsseldorfer tabelle. weiter unten steht, das der selbstbehalt bei 950 € liegt.

http://www.treffpunkteltern.de/famil...er-tabelle.php
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  #5  
Alt 21.01.2012, 14:30
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Ich hatte kürzlich einen Fall, bei welchem das Jugendamt UVG beim Kindesvater pfändete und mit Verweis auf § 850d ZPO den Selbstbehalt auf € 700 festlegte. Nach Aussage des Rechtspflegers käme dieser geringe Selbstbehalt aber nur dann zum Tragen, wenn es der KV auf eine Pfändung ankommen läßt.

Im vorliegenden Fall ist jegliche Forderung verfrüht, da ja das Kind noch nicht einmal auf der Welt ist. Vielleicht den Anwalt mal fragen, wo er denn studiert hat
__________________
Der Philosoph und der Beamte beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit (Friedrich der Große)
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  #6  
Alt 23.01.2012, 20:03
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Standard Kindesunterhalt

Hallo
Erst mal danke,habe für Freitag einen Termin beim Anwalt gemacht mal sehen was
er zu der Sache meint
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