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Kindesunterhalt für volljährigen Sohn

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  #1  
Alt 22.02.2010, 21:38
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Standard Kindesunterhalt für volljährigen Sohn

Hallo,

mein Sohn wird im März 22. Er hat im letzten Sommer (mit einem Jahr Verspätung) eine Ausbildung abgeschlossen bzw. damit ein Fachabitur erreicht. Seit dem ist er ohne Arbeit und lebt bei seiner Mutter. Wie lange bin ich noch zur Unterhaltszahlung verpflichtet, bzw. bin ich noch verpflichtet? Wer kann mir helfen?
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  #2  
Alt 23.02.2010, 15:41
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Beiträge: 4
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Meiner Meinung nach bis zur wirtschaftlichen Selbstständigkeit. Muss aber nicht stimmen,...hab ich mal gehört.
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  #3  
Alt 23.02.2010, 16:49
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nach sgb2 bis er 25 jahre alt ist.
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  #4  
Alt 23.02.2010, 22:05
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Beiträge: 2.282
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Du bist unterhaltsverpflichtet, bis dein Sohn eine "richtige" Ausbildung abgeschlosen hat und damit wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen kann; nur ein Fachabitur ist keine Ausbildung. Insgesamt bist du also für den Unterhalt zuständig, bis er entweder eine abgeschlossene Ausbildung hat, oder aber bis er das 27. Lebensjahr vollendet hat. Also wie gesagt, nicht das 25., sondern das 27. Lebensjahr. Die Adoptivtochter meines Bruders ist jetzt demnächst 27 Jahre alt, und ist aber auch kurz davor (endlich) eine Ausbildung abzuschließen. Gemäß Auskunft der Anwältin würde ihn sowohl der eine, als auch der andere Umstand dann von der Verpflichtung der Unterhaltszahlungen entbinden.
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