Kindesunterhalt in der Ausbildung

  • Hallo,
    ich bin auf der suche nach einem Hinweis wie ich mich weiter verhalten soll!


    Ich bin seit 1.10.2010 in einer Ausbildung habe vorher Hartz4 bekommen dann musste ich BAB beantragen was ich auch getan habe und vorläufig bewilligt bekommen habe mit monatlich 334€.
    Die Einkommensverhältnisse meiner Eltern wurden geprüft.Meine Mutter muss nichts zahlen und zu meinem Vater habe ich schon 20jahre keinen Kontakt.Ich bin 22


    Jedenfalls hat die BAB stelle mir geschrieben das sie nichts mehr für mich zahlen da mein Vater zuviel verdient.
    Jetzt steh ich da und weiß nicht was ich machen soll,ich kenne ihn ja nicht.


    Ausbildungsgeld sind brutto350€
    zudem habe ich eine Familie (2kinder und ein partner)
    die 3 bekommen unsere wohnung bezahlt und noch 170€ ausbezaht vom harzt4 amt.Ich bekomme 3xKindergeld für meine beiden kiddies und für mich.
    Das reicht jetzt vorne und hinten nicht und ich weiß nicht was ich machen soll.
    Die bab stelle sagt nein gibts nicht mehr und ich stehe alleine da!?
    Zurückzahlen muss ich jetzt 1376€ von oktober bis jetzt.wenn ich nächsten monat auf einmal 334€ weniger bekomme kann ich meine ausbildung nocht weiter machen da ich sonst meine rechnungen nicht bezahlen kann geschweige denn benzin um zur arbeit zu kommen.
    Brauche dringend einen Rat..ich will meine Ausbildung NICHT verlieren.
    Vielen Dank schonmal für ein paar Ratschläge.
    Liebe Grüße

  • Hallo mandyh,


    wie ich das sehe, lebst Du mit Deinen beiden Kindern und Deinem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft. Entsprechend habt ihr zusammen einen Anspruch auf € 1.076,oo zzgl. der Kosten der Unterkunft und zzgl. der Freibeträge aus Deiner Ausbildungsvergütung. Von diesem Geld wird jegliche Art von Einkommen abgezogen.
    Du könntest jetzt natürlich Deinen Vater auf Unterhalt verklagen (u.U. wird dies das Jobcenter auch fordern), hättest aber dennoch nicht mehr Geld in der Tasche, da auch der Unterhalt als Einkommen angerechnet wird. Dennoch solltest Du wie alle anderen in Deiner Situation von dem zur Verfügung stehenden Geld Deine Ausbildung fortführen können, und auch müssen.


    Woher kommen denn diese € 1376, die Du zurückzahlen sollst?

  • hallo,
    danke für die antwort.
    die 1376€ will die Bab stelle zurück haben von oktober bis jetzt.


    das jobcenter hat mich komplett aus der BG raus genommen da ich in ausbildung stehe.
    meine familie bekommt 170€ weil mein mietanteil von der regelleistung der drei abgezogen wird.


    aber von dem geld was wir haben unterm strich sind das 999€ davon kann ich grad mal lebensmittel für 4 personen kaufen.


    mehr geld will ich ja nicht uns fehlen ab nächsten monat 334€ und das macht sich schon bemerkbar...

  • die auflistung der gesamten einnahmen und kosten:


    einnahmen:
    277,21€ ausbildungsvergütung NETTO
    170,00 Hartz 4
    552,00€ Kindergeld


    Ausgaben:
    ca. 500€ Miete mit Heizung,wird vom jobcenter dierekt an vermieter überwiesen,daher nur 170€ ausgezahlt
    90,00€ Strom
    40,00€ Telefon
    170,00€alle drei monate Kfz-versicherung
    einmal im jahr 136€ steuern (auto)

  • Du solltest mal beim Jobcenter vorsprechen, da deren Rechnung nicht stimmen kann. Aus Deiner Ausbildungsvergütung ergibt sich ein Freibetrag von € 135, wodurch sich der Bedarf auf € 1211 erhöht. Zieht man nun das Einkommen ab (€ 829) verbleiben immer noch € 382, welche das Amt bezahlen müsste.

  • mit dem kindervater lebe ich zusammen deshalb kein unterhalt.


    mich haben sie raus genommen und auch kein einkommen angerechnet.nur die 3 bekommen alg2 ich nicht auf antrag musste ich bab stellen und vorläufig bewilligt bekommen bis sie meinen vater sein einkommen gesehen haben.
    laut job center habe ich mit denen nichts zu tun und die BG beläuft sich auf meine beiden kinder und kindesvater,.

  • Zitat

    laut job center habe ich mit denen nichts zu tun und die BG beläuft sich auf meine beiden kinder und kindesvater


    Dies ist im Sinne des § 9 SGB II nicht richtig! Auch wenn Dein Vater Unterhalt bezahlen kann, solange das Geld nicht fliest, darf es auch von Seiten des Amtes keine Berücksichtigung finden.

  • achso jetzt verstehe ich es,.


    Ja ist ja richtig ich habe am freitag den brief bekommen und wenn ich job center die ablehnung von bab gebe werden die sagen dein vater kann untehalt zahlen.
    vielleicht gehen die erstmal in "vorleistung" aber ich muss das zurück zahlen wie soll ich das alles machen erstmal die 1376 vom bab und dann noch job center.


    ich will nur wissen wie hole ich mir den unterhalt ich kenne meinen vater nicht !!!?obwohl er mir ziemlich leid tut da wir uns nicht kennen und jetzt soll er für ein wild fremdes mädel zahlen?...

  • Von Seiten des Jobcenters ist dies keine Vorleistung, welche Du zurückzahlen müsstest. Am Besten gehst Du erst einmal zum Amtsgericht und holst Dir beim dortigen Rechtspfleger einen Beratungsschein für einen Anwalt. Nimm eine Lohnbescheinigung mit! Mit diesem Beratungsschein und € 10 gehst Du zu einem Anwalt und schilderst ihm den Fall. Dieser wird hinsichtlich der Unterhaltsklage alles in die Wege leiten.


    Eine Frage noch: Warum musst Du diese € 1376 zurückzahlen?

  • Weil mir Bab vorläufig bewilligt hat und da die aber nicht hätten zahlen müssen wollen sie dies wieder haben.
    die mussten meinen vater ja erstmal anschreiben um sein einkommen zu prüfen.


    das hat dann bis februar wahrscheinlich gedauert.und die zahlung bis dato wollen sie zurück.

  • Ah so, die vertreten also die Meinung, dass sie, wenn Dein Vater Unterhalt bezahlen würde, nicht hätten zahlen müssen. Nu hat er aber nicht gezahlt sondern muss dazu erst herangezogen werden. Interessant! Das solltest Du, wenn Du schon mal beim Anwalt bist, gleich mit ansprechen!

  • Hallo,
    ich habe am dienstag bei einem anwalt einen termin und habe meinen vater angeschrieben.


    Die BAB stelle und auch die harzt4 stelle sagen das sie nicht mehr für mich zuständig sind.
    genauso auch das jugendamt, dass kümmert sich wohl nur bis zum 21.Lj.


    Naja ich werde schreiben wie es aus ging.
    LG


  • Die BAB stelle und auch die harzt4 stelle sagen das sie nicht mehr für mich zuständig sind.
    genauso auch das jugendamt, dass kümmert sich wohl nur bis zum 21.Lj.


    Naja ich werde schreiben wie es aus ging.
    LG


    Ich kann nun nicht genau erkennen, wo Dein Problem liegt.
    AlgII für Dich gibt es nicht, da Du nach §7 Abs. 5 SGB II grundsätzlich keinen Anspruch auf ALG II hast.
    BAB wurde vorläufig -ohne Berücksichtigung Vatereinkommen- gezahlt.
    Du selbst hattest Dich ja nicht um den vorrangigen Unterhaltsanspruch gekümmert.
    Nunmehr liegt die BAB-Berechnung vor, wonach Dir dein Vater aufgrund seines Einkommensm einen gewissen finanziellen Beitrag als Unterstützung für die Sicherstellung der Ausbildung zu zahlen hat.
    Hast Du nun Deinen Vater schon darauf aufmerksam gemacht, dass er den Betrag an Dich zu zahlen hätte, aufgrund der Berechnung der Arbeitsagentur?


    Wenn ja, und Vater erklärt, er zahlt nicht, dann mit der BAB-Stelle Verbindung aufnehmen, dort einen Antrag auf Vorausleistung stellen.


    Antrag auf Vorausleistung
    Die Eltern zahlen nicht den errechneten angerechneten Anteil aus Ihrem Einkommen.
    Somit wird die BAB-Stelle anstelle der Eltern den Betrag zahlen, und die Eltern im Auftrag des Auszubildenden entsprechend zur Kasse bitten. Dies umschließt auch die notwendigen Klagen vor den Gerichten.


    dms

  • hallo,
    also ich wusste nicht das mein vater was zahlen muss weil ich den nicht kenne.
    die letzte adresse die ich von meiner mutter bekommen um ihm einen brief zu schreiben und ihm das mit BAB mit zu teilen war von2008.
    ich habe schon seit über 20jahren keinen kontakt ich kenne ihn nicht!!



    ich habe ihm am 14.2 einen brief geschikt und bis jetzt kam noch keine antwort.
    Lg

  • Hallo,also ich habe bei BAB widerspruch eingelegt und die rückzahlung wurde bis zur entscheidung aufgehoben.


    mein vater hat der anwalt nun angeschrieben um unterlagen von seinem einkommen zu bekommen dann prüft er wieviel und von meiner mutter auch und wenn er nicht zahlen sollte wird die unterhaltsklage eingereicht was aber dauern kann meinte er.