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Kindesunterhalt,Mindesterhalt

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  #1  
Alt 02.09.2010, 16:18
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Beiträge: 1
Frage Kindesunterhalt,Mindesterhalt

Hallo,ich habe ein großes Problem,bzw. mein Partner.Wir leben nicht zusammen.Er ist von seiner Frau geschieden und hat 2 Kinder mit Ihr.Jetzt hat das Jugendamt ihm eine Lohnpfändung rein gehauen,von 617,14 Euro,vorher hat er 374 Euro bezahlt.Er verdient 1440 Euro netto,die Kinder sind 6 und 10 Jahre alt.Seine Ex wohnt in Trier das ist 3 Stunden fahrt.Er holt seine Kinder alle 14 Tage,über das We,und in den Ferien waren sie auch 3 We da.Er kann jetzt schon 2 Monate lang keine Miete mehr zahlen,da er auch noch andere Belastungen hat.Dann kommen die Abgaben,Autoversicherung,Steuern usw.Er hat nun noch knapp 200 Euro auf dem Konto.Er muß noch 400 Euro für einen alten Kredit abzahlen.Wie hoch ist der selbstbehalt,was würde passieren ,wenn wir zusammen ziehen,ich bekomme Arge,habe 4 Kinder.Was können wir tun,sein Anwalt ist nicht gut,aber die wollen ja auch Geld.Bitte um Hilfe und nützliche Ratschläge.
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  #2  
Alt 02.09.2010, 18:52
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Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 1.951
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900 euro ist der selbstbehalt für einen berufstätigen. private schulden sind nicht anrechnungsfähig und dir und deinen kindern ist er in keiner art und weise unterhaltspflichtig, kann diesbezüglich also auch nichts geltend machen, sodass er wohl kräftig abdrücken muss für seine beiden kinder.
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  #3  
Alt 06.09.2010, 11:16
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 08.01.2010
Beiträge: 296
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Hallo biggi,
also die Antwort von lacki ist so nicht ganz richtig.

Erstmal ne Frage, sind die 1440€ schon bereinigt? Wenn ja kann dein Freund nun höchstens 540€ zahlen, also muß er Abänderungsklage über einen Anwalt einreichen falls ein Titel besteht.
Für denn Fall das sein Einkommen noch nicht Bereinigt ist wären noch 5% von den 1440€ abzugsfähig. Der absolute Mindestbedarf der zu Zahlen ist beträgt derzeit 225€ je Kind. Das muß er unter allen Umständen bezahlen.
Mit jedem Monat wo dein Freund keine Abänderung einreicht entstehen Ihm Schulden, Ich kann nur einen Rat geben und der ist ab zum Anwalt.
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