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Kindesunterhalt nach Auszug des erw. Sohnes?

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Alt 04.11.2008, 08:28
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Standard Kindesunterhalt nach Auszug des erw. Sohnes?

Hallo zusammen,
Ich bin Alleinerziehend und habe 2 Kinder im Alter von 15 und 20 Jahren, beide gehen noch zur Schule. Bafög hat der ältere Sohn beantragt. Der Vater zahlt den Mindesunterhalt für beide. Da die Probleme mit meinem Großen immer schlimmer werden und ich mich schlichtweg überforder sehe, möchte ich gerne dass er auszieht. Er ja würde dies auch gerne, weil er merkt, dass die Problem nicht weniger werden. JEDER Tag ist die Hölle. Ich verdiene etwa 1100,- Euro netto.
Wieviel unterhalt muß ich meinem Sohn zahlen wenn er auszieht. Ich habe noch eine Kredit von montl. 200 Euro abzuzahlen zzgl. Fahrkosten die ich tagl. habe. Ich kann so´nicht weiterleben, es macht mich mitlerweile krank. Stimmt es das ich dann auch 291,- Unterhalt an ihn zahlen muß???
Kann er eigentlich ausziehen, oder muß ich die Hölle bis 25 Jahren mitmachen??? An wen muß ich mich wenden. Agentur für Arbeit bei der ich nachgefragt habe, sagt nein. (mündlich) Hab ich eine Chance?
Vielen Dank
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