Muss mein neuer Partner für MEINE Kinder Unterhalt zahlen?

  • Ich bin geschieden und habe 3 Kinder, im Alter von 8,12 und 14 Jahren von meinem Exmann. Da er damals kein Unterhalt zahlen konnte, bekam ich dieses vom Unterhaltvorschussamt. Ich selber bekam bis vor einem halben Jahr ALG II. Da mein Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12 Lebensjahr gezahlt wird, fiel dieser also für den ältesten weg. Seit einem halben Jahr, lebe ich nun in einer neuen Beziehung und da ich mit meinem Lebensgefährten zusammengezogen bin und somit in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und sein Gehalt angerechnet wird, bekomme ich auch nichts mehr von der ARGE. Inzwischen ist mein mittlerer Sohn zu seinem Vater gezogen. Dieser ist wieder voll berufstätig und verdient ca 1.700,-€ netto. Nun zu meiner Frage: Wer ist jetzt für den Unterhalt meines ältesten Sohnes verantwortlich? Ich bin nochmal zur ARGE gegangen und sagte, dass es ja wohl nicht sein kann, dass mein neuer Partner für MEINEN Sohn aufkommen muss. Die meinten jedoch, das wäre so. Ich weiß, es ist kompliziert, aber ich wäre echt dankbar, wenn mir hier jemand ein paar hilfreiche Infos geben könnte.

  • Du solltest es nach Möglichkeit nicht so sehen, dass dein neuer Partner für dein Kind aufkommen muß; das schürt - auch familienintern und zu Ungunsten deines Kindes - nur eine schlechtere Atmosphäre, mindestens aber ein Negativgefühl, das für keinen von euch Dreien gut sein kann. Fakt ist, dass "du" ja auch kein Einkommen hast, sonst läge die Situation ebenfalls anders. Der Unterhalt für zwei eurer Kinder hebt sich ja (abgesehen von dem Altersunterschied, durch den der eine eher, als das andere Kind in eine andere Düsseldorfer-Tabellen-Stufe "rutscht", nahezu auf. Bleibt also noch das Kind, das bei dir lebt. Für dieses Kind ist natürlich der Vater noch weiterhin zur Unterhaltszahlung verpflichtet, der er bei seinem Nettoeinkommen in Höhe von 1700 Euro auch nachzukommen in der Lage ist. Also hast du einmal die Situation, dass sich etwas gegeneinander aufhebt/aufgerechnet wird (und nicht, dass dein "Neuer" für dein Kind zahlen muß = Blödsinn), und zum Anderen solltest du für das zweite, bei dir noch lebende Kind Unterhalt bekommen zuzüglich Kindergeld für beide Kinder, ab Januar dann also 184 Euro x 2 + Unterhalt Vater für das zweite Kind. Ich schätze mal, dass das insgesamt wenigstens 600 bis 640 Euro. Wenn ihr dann zusätzliches Wohngeld beantragt, und du für das Kind, dessen Unterhalt sich durch Aufrechnung aufhebt, Kindergeldzuschlag erhälst, braucht ihr vielleicht keinen H IV-Antrag stellen.

  • Ich bin geschieden und habe 3 Kinder, im Alter von 8,12 und 14 Jahren von meinem Exmann. Da er damals kein Unterhalt zahlen konnte, bekam ich dieses vom Unterhaltvorschussamt. Ich selber bekam bis vor einem halben Jahr ALG II. Da mein Unterhaltsvorschuss nur bis zum 12 Lebensjahr gezahlt wird, fiel dieser also für den ältesten weg. Seit einem halben Jahr, lebe ich nun in einer neuen Beziehung und da ich mit meinem Lebensgefährten zusammengezogen bin und somit in einer Bedarfsgemeinschaft lebe und sein Gehalt angerechnet wird, bekomme ich auch nichts mehr von der ARGE. Inzwischen ist mein mittlerer Sohn zu seinem Vater gezogen. Dieser ist wieder voll berufstätig und verdient ca 1.700,-€ netto. Nun zu meiner Frage: Wer ist jetzt für den Unterhalt meines ältesten Sohnes verantwortlich? Ich bin nochmal zur ARGE gegangen und sagte, dass es ja wohl nicht sein kann, dass mein neuer Partner für MEINEN Sohn aufkommen muss. Die meinten jedoch, das wäre so. Ich weiß, es ist kompliziert, aber ich wäre echt dankbar, wenn mir hier jemand ein paar hilfreiche Infos geben könnte.


    Ja Hallo erst mal, der Vater der Kinder ist in jeden fall Unterhaltsverpflichtet so lange du nicht neu geheiratet hast und dein neuer Partner die Kinder adoptiert hat.
    Wenn du neu heiratest und dein Partner deinen Kindern nur leihweise seinen Namen zur verfügung stellt, wird der Kindesvater trotzdem nicht von seiner Zahlungsverpflichtung entbunden.
    So weiß ich das, aber ein Anwalt für Familienrecht kann dir da besser beraten.
    Hier der Link für die Pfändungstabelle nach § 850c ZPO ab 01. Juli 2011 bis 30. Juni 2013 für Hartz IV usw.
    Pfändungstabelle nach § 850c ZPO ab 01. Juli 2011 bis 30. Juni 2013 für Hartz IV usw.
    Da siehst du gleich wieviel er Netto haben kann ohne ein Cent bezahlen zu müssen und wieviel gepfändet werden kann. LG. Daddy_1968