Zurück   Sozialleistungen Forum > Unterhaltsrecht > Kindesunterhalt

- Anzeige -

Muss mein Vater nachzahlen?

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 08.10.2008, 12:21
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.10.2008
Beiträge: 1
Standard Muss mein Vater nachzahlen?

Hallo!

ich bin 21 (nächsten monat 22*g*) jahre alt und arbeite vollzeit und lebe in meiner eigenen wohnung..

mein vater ist damals abgehauen als ich ein halbes jahr alt war und war immer unauffindbar..

im jannuar hab ich ihn durch zufall gefunden..da er nie einen cent für mich bezahlt hat und sich auch heute nicht um mich kümmert habe ich mich jetzt gefragt ob ich doch noch unterhalt von ihm verlangen kann..

wisst ihr wie da die rechtslage ist?

ich danke euch schonmal!

lg sabrina
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 28.10.2009, 23:01
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 28.10.2009
Beiträge: 2
Ausrufezeichen gleiche situation!!!

Hi
Bei mir ist es fast die selbe Situation...
ich bin am 22 Oktober 19 Jahre alt geworden.
Mein leiblicher Vater hat laut der Düsseldorfer Tabelle nie den geforderten Betrag für mich an meine Mutter gezahlt, beziehungsweise an mich.
Meine Eltern sind und waren nicht verheiratet und lebten nie zusammen. daher ist meine Frage, ob ich Anspruch auf das ausgebliebene Geld, dass mein Vater mir theoretisch schuldet, habe. Kann ich, da ich volljährig bin und noch zur Schule gehe (Abitur mache), im Alleingang zum Jugendamt gehen und das Geld bei meinem leiblichen Vater einfordern?

ich würde mich ebenfalls über eine Antwort sehr freuen.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 29.10.2009, 17:38
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.314
Standard

Du kannst und solltest natürlich zum Jugendamt gehen; die sind mit solchen Situationen vertraut und können dir weiterhelfen. Die Unterhaltsverpflichtung ist zwar immer vorhanden, der rückständige Unterhalt summiert sich aber leider erst ab "Fälligstellung", also ab dem Tag, an dem du deinen Vater (mit Nachweis, wie beispielsweise Einschreiben oder per Jugendamt) aufforderst, den Unterhalt zu zahlen. Daher verliere keine Zeit, keinen Tag und kümmere dich sofort darum. Rückwirkend funktioniert das leider nicht, aber immerhin steht dir Unterhalt nicht nur während deines derzeitigen Abis zu, sondern auch wärend eines Studiums etc., und zwar bis du 27 Jahre alt bist. Solltest du natürlich vorher "richtig" arbeiten gehen, also nicht studieren oder auch keine Ausbildung machen, entfällt der Anspruch, da du dann ja auf eigenen Füßen stehst.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
wie lange muss ich als Vater Unterhalt an eine 18jährigr tochter zahlen? mac Kindesunterhalt 1 25.06.2008 13:48
Zahlt mein Vater mir genügend Unterhalt?? peterpan Kindesunterhalt 5 17.06.2008 11:17
Wie muss mein Konzept aussehen??? teddy4334 Existenzgründung 3 27.03.2008 16:41
Hartz 4 muss er UVG Nachzahlen ??? jessy27 Anspruch und Leistungen 1 25.03.2008 22:32
MUSS ich mein Kind in den Kindergarten geben? nur_mal_ne_frage weitere Themen 5 06.01.2008 12:43