Muss mein Vater noch Unterhalt an mich zahlen?

  • Hallo.


    Ich bin 21. Lebe mit meiner Mutter zusammen und habe meine Ausbildung seit Juni erfolgreich absolviert.
    Mein Vater hat bis Ende meiner Ausbildung immer Unterhalt bezahlt, aber seitdem nicht mehr.


    Nun ist mir bekannt das nach Beendigung der Ausbildung eigentlich kein Unterhaltsanspruch mehr vorliegt.
    Nur jetzt die Frage. Ich bin seitdem Arbeitssuchend und bekommen Arbeitslosengeld 1. Da ich noch bei meiner Mutter lebe zahlt die also jeden Monat derzeit noch für mich Miete usw. ( gebe ihr aber monatlich etwas ).


    Da meine Mutter auch nicht gerade die Besitzerin eines Ölkonzern's ist, kommt mir jetzt die Frage auf ob mein Vater nicht bis ich 25 bin rein gesetzlich her an mich Unterhalt zahlen müsste. Den die Eltern müssen doch ihr Kind bis es 25 ist unterstützen wenn es auf Hilfe angewiesen ist oder?


    Weil wenn es hart auf hart kommt und ich nichts finde..läuft mein ALG 1 ab Mai aus und Hartz 4 bekomme ich nicht weil ich keine 25 bin und noch bei meiner Mutter wohne.


    Wie ist das jetzt? Muss mein Vater echt garnix mehr leisten?


    Danke schonmal.

  • Wie kommst du denn darauf das Dein Vater noch Unterhalt zahlen muß? Du hast die Ausbildung abgeschloßen also kein Anspruch mehr, wie Du jetzt klarkommst ist Deine sache, Wenn Dir deine Alg 1 nicht reicht, mußt du Dir einen Job suchen.
    Gegen deinen Vater hast du keine Ansprüche mehr.

  • Wie kommst du denn darauf das Dein Vater noch Unterhalt zahlen muß? Du hast die Ausbildung abgeschloßen also kein Anspruch mehr, wie Du jetzt klarkommst ist Deine sache, Wenn Dir deine Alg 1 nicht reicht, mußt du Dir einen Job suchen.
    Gegen deinen Vater hast du keine Ansprüche mehr.


    Darauf komme ich weil ich von einem sogenannten Übergangsgeld gelesen habe. Das angeblich 3-6 Monate gilt nach Beendigung einer Ausbildung, wenn man dann Arbeitssuchend ist. Ansonsten wäre ich ja der gleichen Meinung.


    Nur weiss ich nicht ob dieses Übergangsgeld vllt. nur für Abiturieten, Schulische Ausbildungen oder nach Abbruch einer Erstausbildung gilt. Da streiten sich die Geister in den Tiefen des Internet's. Weis da jmd genauer drüber bescheid?


    Selbst Rechtsanwalts-Seiten sagen unterschiedliches dazu aus.:confused:


  • Dazu kann ich dir nur raten, gehe zu deinem zuständigen Amtsgericht und beantrage Beratungshilfe für familienrecht, dann mache dich auf dem Weg zum Anwalt für Familienrecht und der kann dir dann genau sagen was dir zusteht oder auch nicht.
    Das Jugendamt weiß längst auch nicht alles, und die ARGE versucht dich dazu zu bewegen dein Vater auf unterhalt zu verklagen um eventuell nicht oder nur ein sehr wenig Alg. II zahlen zu müssen.
    Jeder versucht zu sparen wo er kann und an erster Stelle die ARGE. LG. Daddy_1968

  • Na hallo haben wir wieder einen der jeden zum Anwalt schickt.Zum einen ist das ganze hier fast ein Jahr alt und zum zweiten gibt es keinen Unterhalt mehr wenn eine abgeschlossene Ausbildung vorliegt wie in dem Fall hier.Das einzige was hilft wäre arbeiten und für den eigenen Unterhalt sorgen anstatt nach den Eltern weiterhin zu schreien.