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#1
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Hallo hier Yvonne bin 23 Jahre
Hab eine frage und zwar ich mach jetzt eine Ausbildung als Altenpflegehelfer die dauert 1 Jahr muss da mein Vater Unterhalt zahlen? und wie viel? das Problem ist mein Vater lebt in Ausland ( Schweiz ) ich weis jetzt nicht wie ich das regeln soll Vielleicht Könnt ihr mir da helfen |
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#2
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Dein Vater ist so lange unterhaltspflichtig, bis du deine erste Ausbildung abgeschlossen hast. Allerdings, nimm es mir jetzt nicht krumm, ist die Ausbildung zum Altenpflegehelfer ja keine "richtige" Ausbildung mit einer Ausbildungsdauer von 3 Jahren. Von daher könnte es sein, dass dein Vater weiterhin unterhaltspflichtig ist. Frage doch mal beim Jugendamt nach. Ich denke, die müssten das wissen. Was hast du denn bislang gemacht. Ich meine du bist 23 Jahre alt. Wenn du bislang nur gegammelt hast, ist dein Vater nicht mehr unterhaltspflichtig. Dann kannst du sogar froh sein, wenn er dir bislang Unterhalt gezahlt hat.
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#3
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Hallo,
das Jugendamt wird hier nicht mehr viel machen. Es kann nur bis zum 21. Lebensjahr beratend tätig werden. Entscheidend wäre wirklich, das in den letzten 5 Jahren gemacht wurde. Und Yvonne, warum würdest nur Unterhalt von Deinem Vater fordern? Wenn ein Unterhaltsanspruch bestehen sollte, sind beide Eltern barunterhaltspflichtig. LG chico |
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#4
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Hallo Yvonne,
nun die Eltern sind nur Unterhaltspflichtig für die Erstausbildung, Mich würde jetzt mal dein Schuischer und bisher Beruflicher Werdegang Intressieren. Denn um mit 23jahren die Erstausbildung zu beginnen und noch Unterhaltsanspruch zu haben muß man schon extrem wichtige Gründe vorlegen. Denn entgegen der Unterhaltspflicht der Eltern steht die Zielstrebigkeit des Berechtigten. Also mal bitte darlegen was du bis heute gemacht hast, um abzuwägen ob du überhaupt noch Anspruch hast. Mit der Schweiz besteht ein Abkommen Deine evtl. Ansprüche kann man dort mittels eines RA`s durchsetzten falls es schwierigkeiten gibt. |
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